Drohnenalarm am Luxemburger Flughafen: Pilot entdeckt Flugobjekt in Verbotszone

Luxemburg · Eine unbemannte Drohne ist am Freitag in den gesperrten Flugraum am Luxemburger Flughafen Findel eingedrungen und einem Passagierflugzeug gefährlich nahe gekommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Eine ferngesteuerte Drohne am Flughafen Findel beschäftigt derzeit die luxemburgische Flugaufsicht DAC. Ein Pilot einer Luxair-Passagiermaschine hatte das unbekannte Flugobjekt gesehen und gemeldet. Die DAC hat am 24. April eine Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Fall beschäftigt.

Allerdings sind die Angaben darin sehr vage. "Der Fall ist schwierig, es gibt keinen wirklichen Ermittlungsansatz," heißt es aus Justizkreisen. Pierre Jager ist seit Januar verantwortlich für Luftaufsicht in Luxemburg. Er gibt sich am Donnerstag gegenüber Tageblatt.lu sehr wortkarg. Er bestätigt den Vorfall, will aber die betroffene Fluggesellschaft nicht nennen. Er beruft sich dabei auf die aktuellen Ermittlungen. Auch das Datum scheint ihm enfallen zu sein. Es sei allerdings der erste Fall solcher Art (Drohne) am Findel.

Flugverbotszone Findel

Ob sich die Drohne auf Kollisionskurs mit dem Passagierflugzeug befand und wo sie gesehen wurde, weiß man nicht. Man hat aber was in der Luft gesehen. Luxemburg hat nur eine Flugverbotszone für Drohnen, das ist der Findel und das direkte Umfeld.

Ein Zusammenstoß mit einer Drohne sei viel gefährlicher als ein Vogelschlag, warnen Experten immer wieder. " Stellen Sie sich einen Gegenstand aus Metall und Plastik vor, der in eine Hochleistungs-Turbine gerät, vor allem, wenn er auch noch mit einer großen Lithium-Batterie ausgestattet ist. Das Resultat könnte katastrophal sein," erklärte im vergangenen Jahr Jim Williams. Er ist Experte der US-Flugaufsicht FAA und befasst sich mit Drohnenflügen im Luftverkehr.

"Eingriff in die Luftfahrt"

In Luxemburg wird der Einsatz der unbemannten Luftfahrzeuge noch sehr restriktiv gehandhabt, da es noch kein spezifisches Gesetz gibt. Eine Drohne gilt in Luxemburg laut Gesetz als Flugzeug. Will man damit abheben und wiegt der Flieger mehr als 25 Kilogramm, muss man einen Antrag bei der Zivilluftfahrtbehörde stellen.

Gibt es grünes Licht, sind rund 620 Euro Gebühr fällig. Unter strengen Auflagen dürfen sie laut Gesetz nur auf Sichtweite und nicht höher als 50 Meter fliegen.

Die Nutzung von Drohnen und anderen ferngesteuerten Flugobjekten hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Einige Drohnenmodelle gibt es schon für wenige Euro im Handel.

Aus zahlreichen Ländern gibt es immer öfters Berichte über Drohen-Zwischenfälle im Luftraum. Der Fall in Luxemburg liegt schwer. Dabei handelt es sich um kein Kavaliersdelikt, sondern um einen" gefährlichen Eingriff in die Luftfahrt", wie es in der Juristensprache heißt.

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