Luxemburg Erwerbsunfähigkeit von Grenzgängern

Grenzgänger sind in Luxemburg sozialversichert, insbesondere auch in der Rentenversicherung. Hierbei eingeschlossen ist die Invalidenpension.

Beantragt ein Grenzgänger wegen Erwerbsunfähigkeit die Invalidenpension, soll er den Antrag zunächst in Deutschland stellen. Aufgrund europaeinheitlicher Regelungen wird der Antrag dann auch direkt ohne weiteres Hinzutun des Grenzgängers in Luxemburg gestellt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er nach der Antragstellung nicht auch noch weiter effektiv aktiv werden muss.

In einem aktuellen Fall hat der Grenzgänger nach deutscher Rechtslage die Erwerbsminderungsrente erhalten, weil er nicht mehr als drei Stunden einer möglichen Erwerbtätigkeit nachgehen kann. Luxemburg kennt jedoch diese Kategorie nicht und fordert eine eigene ärztliche Begutachtung. Dieser muss dann der Grenzgänger gerecht werden. Damit entstehen dann in der Praxis auch Probleme.

Weil die Luxemburger Herangehensweise an die Krankheit eine absolut andere ist, sind viele Grenzgänger überfordert. Sie denken oft, dass ja alles seinen einfachen Weg geht. Dass die Arztberichte noch einmal neu aufbereitet und geordnet an die Luxemburger Pensionskasse gesendet werden müssen, will vielen Grenzgängern nicht einleuchten.

Da die Beantragung einer Rente auch nicht von einer Rechtsschutzversicherung getragen wird, lassen sich viele Grenzgänger trotz ihrer Notsituation nicht professionell beraten und wursteln so dahin. So kann es vorkommen, dass die Luxemburger Invalidenpension aus formellen Gründen abgelehnt wird. Ein Neuantrag kann dann erst wieder ein Jahr später gestellt werden. So werden wertvolle Rentenmonate, also viel Geld, leichtfertig vergeudet. Dies muss nicht sein, wenn man sich von Anfang an professionell begleiten lässt.

Zwar bieten auch die Luxemburger Gewerkschaften diese Leistungen an. Diese arbeiten nach deutschem Maßstab aber nicht wie es ein Anwalt gewöhnlich tut. Jedenfalls hört man von erheblichen Kommunikationsschwierigkeiten.

Viele Grenzgänger fühlen sich nicht informiert. Insofern haben die Leistungen der Gewerkschaften auch ihre natürlichen Grenzen, denn für den Mitgliedsbeitrag von rund 200 Euro kann man eben keine professionelle Betreuung in einem Rechtsverfahren erwarten, zumindest nicht bei komplexen Verfahren, in denen es um ärztliche Begutachtung im Sozialrecht geht. Versäumt ein Anwalt Rechtsmittelfristen oder berät er falsch, haftet er dafür. Bei der Gewerkschaft erntet man eher ein Schulterzucken. 

Stephan Wonnebauer ist Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg.

 Flagge Luxemburg

Flagge Luxemburg

Foto: TV

Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an den Deutschen Anwaltverein Luxemburg wenden: kontakt@dav.lu

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort