Luxemburg Als Grenzgänger mit 57 in vorgezogene Rente

Trier/Luxemburg · Wer am Ende seines Arbeitslebens in Rente gehen will, der sollte fürs Auskommen lange genug gearbeitet haben. Wer früh genug angefangen hat, kann als deutscher Grenzgänger bereits mit 57 Jahren in vorgezogene Altersrente gehen. Dabei gilt es einiges zu beachten.

In Deutschland und Luxemburg gelten große Unterschiede beim Renteneintrittsalter und den Zuverdienstmöglichkeiten.

In Deutschland und Luxemburg gelten große Unterschiede beim Renteneintrittsalter und den Zuverdienstmöglichkeiten.

Foto: dpa-tmn/Jens Kalaene

Wer lange genug gearbeitet hat, kann sich aufs Altenteil begeben und von seiner Rente profitieren. Doch in Deutschland und Luxemburg gelten unterschiedliche Vorgaben, um auch in den Genuss der Altersrente zu gelangen. Wie gehe ich am besten vor und welche Reihenfolge sollte ich beachten? Kann ich auch als Rentner noch etwas hinzu verdienen und wie viel darf das sein? In unserem vorerst letzten Beitrag zu den TV-Grenzgängerabenden mit unserem TV-Kolumnisten, Anwalt und deutsch-luxemburgischen Steuerexperten Stephan Wonnebauer geht es heute um die Rente.