Anwalt erklärt Grenzgänger aufgepasst: Kündigungen sind auch mündlich wirksam

Trier/Luxemburg · Unser Grenzgänger-Kolumnist Stephan Wonnebauer beschäftigt sich heute mit der Kündigung. Wieso diese auch mündlich wirksam ist und was Grenzgänger beachten müssen.

 Flagge Luxemburg

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Foto: Roland Morgen

Grundsätzlich sind Kündigungen nur schriftlich wirksam.  In einem Urteil des Berufungsgerichts der Stadt Luxemburg vom 6. Mai wurde eine mündliche Kündigung eines Arbeitnehmers jedoch für wirksam angesehen. Der Arbeitnehmer hatte sich gegenüber seinem Arbeitgeber dahingehend geäußert, dass er eine andere Arbeit suche. Gegenüber einem Geschäftsführer hatte der Arbeitnehmer zudem unmissverständlich ausgedrückt, er wolle kündigen. Der Arbeitnehmer hatte zum einen sogar schon seinen Spint geräumt, zum anderen hatte er auch die Schlüssel seiner Registrierkasse zurückgegeben. Faktisch konnte er also gar nicht mehr arbeiten.