Wahlen Hier wohnen, in Luxemburg wählen

Trier · () Zu den Parlamentswahlen in Luxemburg am 14. Oktober sind auch alle in Deutschland wohnhaften Luxemburger aufgerufen. Allein in der Region Trier sind dies in etwa 7000. Das Honorarkonsulat in Trier weist darauf hin, dass Wähler, die per Briefwahl wählen möchten, ihre Gemeinde in Luxemburg benachrichtigen und ihre Wahlbenachrichtigung beim Bürgermeister- und Schöffenrat der Wahlgemeinde beantragen müssen.

Dieser Antrag kann formlos per Post gestellt werden oder elektronisch über www.MyGuichet.lu. Für Wähler mit Hauptwohnsitz im Ausland ist die Gemeinde in Luxemburg zuständig, in der sie zuletzt gemeldet waren. Alternativ muss der Antrag an die Geburtsgemeinde oder die Stadt Luxemburg geschickt werden. Jeder Wähler mit Wohnsitz im Ausland muss eine Kopie seines gültigen Reisepasses beilegen. Der Antragsteller muss per Unterschrift an Eides statt versichern, dass er weder gemäß Paragraf 52 der Verfassung noch nach Paragraf 6 des Wahlgesetzes von der Wahl ausgeschlossen ist. Um für die Briefwahl zugelassen zu werden, muss die Anfrage bis Dienstag, 4. September, für einen im Ausland ansässigen Wähler gestellt sein.

Info: www.Guichet.lu 

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