Kolumne Grenzgänger Berechnung von Abfindungen
Im Rahmen eines Kündigungsverfahrens stellt sich oft die Frage, in wieweit dem Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerin eine Abfindung gezahlt werden muss. Die Höhe ist in Luxemburg gesetzlich geregelt.
Der Anspruch entsteht bei Kündigung durch den Arbeitgeber.
Nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit ist ein Monatsgehalt zu zahlen, nach zehn Jahren zwei Monatsgehälter, nach 15 Jahren drei Monatsgehälter.
Entscheidend für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit ist das Ende der Kündigungsfrist. Der Zeitraum vom Beginn der Beschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist ist also der Berechnung zugrunde zu legen.
Streit entsteht des Weiteren oft über die Berechnung der Höhe der Entschädigung. Wie wird das Monatsgehalt ermittelt? Bei der Berechnung des Monatsgehalts sind in diesem Sinne auch Lohnfahrtzahlungen, Prämien und Zusatzzahlungen zu berücksichtigen.
Nicht berücksichtigt werden Überstunden und Gratifikationen, wie das 13. Monatsgehalt, Boni oder die Zahlung von Reisekosten. Man bildet dabei einen Durchschnitt aus den zwölf Monaten, die der Kündigung vorausgehen.
Das Verfahren ist also für Laien gar nicht so einfach zu überblicken.
Stephan Wonnebauer ist Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg und Experte für deutsch-luxemburgisches Steuerrecht.