Keine Steuererklärung: Frau muss insgesamt 15.000 Euro nachzahlen

Trier/Luxemburg · Kann eine nicht abgegebene Steuererklärung Steuerhinterziehung sein? Ja, meint das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, das nun entsprechend in einem Fall geurteilt hat. 15 000 Euro musste eine Frau nun an Steuern nachzahlen. Dies ist vor allem für verheiratete Grenzgänger interessant, bei denen ein Partner in Deutschland arbeitet.

Trier/Luxemburg. Mit der richtigen Steuerklassenwahl können Ehepaare Geld sparen. Wenn Arbeitnehmer, die berufstätig sind, heiraten, werden beide automatisch in die Lohnsteuerklasse IV eingeordnet. In diesem Fall wird die Lohnsteuer wie bei Unverheirateten einbehalten.

Wenn sie unterschiedlich viel verdienen, können die Eheleute beantragen, dass stattdessen der Besserverdienende in die Steuerklasse III und der andere in die Steuerklasse V eingestuft wird. Zwar zahlt dann derjenige, der weniger verdient, mehr Lohnsteuer als in Steuerklasse IV. Weil der Besserverdienende aber erheblich weniger Lohnsteuer zahlt, ist das in der Regel günstiger.

Der Fall: In dem vom Finanzgericht verhandelten Fall arbeitete ein Frau in Deutschland, ihr Ehemann in Luxemburg. Vor ihrer Heirat hatte die Frau regelmäßig freiwillig eine Steuererklärung abgegeben und dank hoher Werbungskosten Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Nach der Heirat wählte sie die günstige Steuerklasse III und gab keine Steuererklärung mehr ab.

Das Urteil: Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Klägerin nach der Heirat vorsätzlich keine Steuererklärungen mehr abgegeben hatte, und führten im Urteil aus: "Die Änderung des Erklärungsverhaltens der Klägerin lässt daher nach Auffassung des Senats keine Zweifel daran, dass ihr sehr wohl bewusst war, dass in ihrem Fall durch die Wahl der Lohnsteuerklasse III der Lohnsteuerabzug zu gering war und dass bei einer Steuerfestsetzung - trotz unverändert hoher Werbungskosten - keine Erstattung, sondern eine Nachzahlung zu erwarten war."

Dass sie weder beim Finanzamt oder einem Steuerberater fachkundigen steuerlichen Rat eingeholt noch Steuererklärungen eingereicht habe, zeige deutlich, dass sie, wenn sie den Steuerausfall nicht sogar bewusst herbeigeführt habe, ihn doch zumindest billigend in Kauf genommen habe, urteilte das Finanzgericht. Das Gericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.

Der Trierer Finanzamtschef Jürgen Kentenich sieht darin keinen Einzelfall: "Wir werden diese Steuerklassenkombination in den kommenden Jahren weiter im Fokus haben und überprüfen."
Bei Steuerhinterziehung beträgt die verlängerte Verjährungsfrist zehn statt fünf Jahre. In dem nun verhandelten Fall muss die Frau für vier Jahre etwa 15 000 Euro an Steuern und Zinsen nachzahlen.
In den vergangenen Jahren kam es beim Finanzamt Trier durch Aufdeckung von 600 Fällen mit der Steuerkombination III/V und unterlassener Steuererklärungen zu Nachzahlungen von zwei Millionen Euro.

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