Pandemie Luxemburg: Diese Corona-Regeln gelten nun für Beschäftigte

Luxemburg · Seit Samstag gelten im Großherzogtum neue Regeln für Beschäftigte. Der Überblick.

 In Luxemburg steigen die Corona-Zahlen noch schneller als in Deutschland. Foto: Roland Morgen

In Luxemburg steigen die Corona-Zahlen noch schneller als in Deutschland. Foto: Roland Morgen

Foto: TV/vetter friedemann

Fast jeder dritte PCR-Test, der in der vergangenen Woche in Luxemburg durchgeführt wurde, war positiv. 36.198 Tests wurden durchgeführt, 10.680 zeigten ein positives Ergebnis an. Die Inzidenz der Corona-Neuinfektionen ist innerhalb einer Woche von 889 auf 1682 geklettert. Allein am Mittwoch wurden über 1900 Neuinfektionen registriert. Zum Vergleich: Am gleichen Tagen sind in Rheinland-Pfalz rund 3000 neue Corona-Fälle gemeldet worden – bei fast siebenmal so vielen Einwohnern gemeldet.

Die Lage in den Krankenhäusern im Nachbarland ist – ähnlich wie hierzulande – trotz der hohen Zahlen deutlich entspannter als in den vorangegangenen Wellen. 49 Covid-Patienten wurden in der vergangenen Woche in Kliniken in Luxemburg behandelt, 20 davon auf Intensivstationen. Vor einem Jahr lag die Inzidenz im Großherzogtum bei 165 und die Zahl der Covid-Patienten in den Kliniken bei 76, davon 25 auf Intensivstationen. Das Durchschnittsalter der Infizierten in Luxemburg liegt bei 31 Jahren. Den größten Anteil bei den Infizierten bilden die Kinder und Jugendliche.

Rund 450.000 der Einwohner des Nachbarlandes sind vollständig geimpft. Nach Angaben der luxemburgischen Gesundheitsbehörde haben 81 Prozent der über 12-Jährigen eine vollständige Impfung. Mittlerweile wird auch im Großherzogtum über eine Impfpflicht diskutiert. Ebenfalls wie in Deutschland soll in Luxemburg die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolation von Infizierten verkürzt werden. Positiv getestete Personen, die vollgeimpft oder geboostert sind, müssen sich nicht mehr zehn, sondern sechs Tage isolieren und kommen nach zwei negativen Schnelltests am fünften und sechsten Tag aus der Isolation frei.

Seit Samstag gilt verpflichtend an allen Arbeitsplätzen die 3G-Regel.  Arbeitnehmer müssen geimpft oder genesen sein oder einen negativen Test vorzeigen. Die Corona-Tests müssen einen QR-Code haben. Eine einfache Bescheinigung über einen negativen Test reicht nicht aus. Gültig sind PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen und zertifizierte Schnelltests, die maximal 24 Stunden alt sein dürfen.

In Luxemburg sind die Tests nicht kostenlos. Beschäftigte, die sich weigern, die entsprechenden Nachweise vorzulegen, dürfen nicht zur Arbeit. Sie müssen Urlaub nehmen oder unbezahlt zu Hause bleiben. Luxemburg will damit den Druck auf Ungeimpfte erhöhen. Ließen sich ungeimpfte Arbeitnehmer bis 15. Januar erstmals impfen, zahlt der Staat bis zur Zweitimpfung die notwendigen Antigen-Schnelltests in Testzentren.

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