Für alle zugänglich Luxemburg führt als erstes Land öffentlichen und kostenlosen Musikunterricht ein

Luxemburg · Die meisten Musik-, Sprechkunst- und Tanzunterrichte in den kommunalen Musikschulen Luxemburgs werden ab dem Schuljahr 2022/2023 kostenlos sein. Damit ist Luxemburg laut dem dortigen Bildungsministerium das erste Land, das diesen Schritt geht.

Luxemburg führt als erstes Land kostenlosen Musikunterricht ein
Foto: Tageblatt/Editpress

Die Musikschulen der Luxemburger Gemeinden werden mit dem Beginn des Schuljahres 2022/2023 die meisten Musik-, Sprach- und Tanzunterrichte umsonst anbieten. Der passende Gesetzestext wurde am Dienstagnachmittag verabschiedet. 56 Abgeordnete stimmten für den kostenlosen Unterricht – die ADR enthielt sich. Damit führt Luxemburg laut Bildungsministerium als erstes Land einen öffentlichen und kostenlosen Musikunterricht ein.

Kostenloser Musikunterricht soll allen Kindern und Jugendlichen die besten Zukunftschancen bieten

„Dieses Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Bildungspolitik, die darauf abzielt, allen Kindern und Jugendlichen die besten Zukunftschancen zu bieten“, schreibt das Bildungsministerium am Dienstag in einer Pressemitteilung. Für Schüler unter 18 Jahren wird der Besuch des dreijährigen Erweckungsunterrichts („éveil“) bis zum Abschluss des ersten Zyklus (mindestens vier Jahre) kostenlos sein. Die Kostenfreiheit gilt für fast zwei Drittel der derzeit unterrichteten Kurse und umfasst einen Großteil der bestehenden Fächer. Damit werden mehr als zwei Drittel der Schüler erreicht.

Kursgebühren für Musik- und Tanz werden in Luxemburg gedeckelt

Die Kosten der Unterrichtsstunden, die gebührenpflichtig bleiben, werden gedeckelt. Die Kursgebühren würden stark von Gemeinde zu Gemeinde variieren und können pro Fach und Schuljahr mehrere hundert Euro betragen. Durch die Deckelung werde dieses regionale Ungleichgewicht verringert und die Gleichheit der Schüler unabhängig von ihrem Wohnort gewährleistet.

Die Obergrenze der Gebühr wird auf 100 Euro pro Fach und Schuljahr festgelegt – und das auch für Erwachsene. Familien mit niedrigem Einkommen können die Kosten des gebührenpflichtigen Unterrichts mit dem neuen Gesetzestext erstattet werden – bis jetzt war dies nur zum Teil der Fall. Für Familien, deren Einkommen über der festgelegten Grenze liegt, wird eine Staffelung eingeführt, sodass sie eine teilweise Erstattung erhalten. Und: Die Altersgrenze für die Erstattung wird von 14 auf 18 Jahre angehoben.

Die Gemeinden sollen auch weiterhin die Betriebskosten tragen. Aber: Sie sollen durch eine grundlegende Reform des Kofinanzierungsverfahrens und die Bereitstellung eines leistungsfähigen IT-Verwaltungsinstruments stärker bei ihren Aufgaben unterstützt werden. Der Staat wird die finanzielle Hilfe an die Gemeinden um mehr als 50 Prozent erhöhen. „Diese wird nicht mehr wie in der Vergangenheit gedeckelt, sondern jedes Jahr an die Anzahl der Schüler und die Unterrichtszeit in den Musikschulen angepasst“, schreibt das Bildungsministerium im Pressschreiben.

Musikerziehung stärkt sozialen Zusammenhalt

Der Musikunterricht trägt laut Bildungsministerium zur persönlichen Entfaltung und Entwicklung bei. Im Laufe des Lernens entwickele der Schüler Konzentration, Kreativität, Neugier und Selbstwertgefühl. Deswegen müsse der kommunale Musikunterricht als ein Recht für alle Kinder gelten.

„Ein hochwertiger Musikunterricht, der für alle Kinder und Jugendlichen kostenlos und zugänglich ist, trägt zu ihrer individuellen Entfaltung bei und unterstützt die Entwicklung ihrer Kompetenzen“, sagt Bildungsminister Claude Meisch im Presseschreiben. Investitionen in die Musikerziehung würden nicht nur unsere Traditionen und den sozialen Zusammenhalt stärken, sondern auch wichtige Zukunftskompetenzen an künftige Generationen vermitteln.

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