Pandemie Hochrisikogebiet Luxemburg: Was Reisende, Pendler und Kunden jetzt beachten müssen

Luxemburg/Region · Wegen stark steigender Corona-Infektionszahlen gilt Luxemburg seit Sonntag als Hochrisikogebiet. Was das für Touristen, Grenzpendler, (Tank)Kunden und Angehörige bedeutet und welche Ausnahmen für Test- oder Quarantänepflicht gelten.

 Deutschland hat das Nachbarland Luxemburg mit Wirkung ab Sonntag, 9. Januar, zum Hochrisikogebiet erklärt. Das bedeutet neue Regelungen für Reisende.

Deutschland hat das Nachbarland Luxemburg mit Wirkung ab Sonntag, 9. Januar, zum Hochrisikogebiet erklärt. Das bedeutet neue Regelungen für Reisende.

Foto: TV/vetter friedemann

Deutschland hat Luxemburg erneut als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft. Ab Sonntag, 9. Januar, gelten für die Einreise aus dem Nachbarland verschärfte Bedingungen. Zudem warnt das Auswärtige Amt vor „nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Luxemburg“.

Die Corona-Zahlen im Nachbarland sind zuletzt rasant gestiegen. Am vergangenen Freitag wurden dort 1905 neue Infektionen registriert. Die Inzidenz stieg auf über 1200. Die Einstufung als Hochrisikogebiet bedeutet neue Regelungen, die beim Überqueren der Landesgrenze zu beachten sich. Wir erklären, welche Bestimmungen nun für Urlauber, Grenzpendler und andere betroffene Gruppen gelten:

Was gilt jetzt grundsätzlich für Reisende mit längerem Aufenthalt in Luxemburg?

Bei der Einreise aus Hochrisikogebieten muss laut Informationen auf der Internetseite des Bundes-Gesundheitsministeriums Folgendes grundsätzlich beachtet werden: Jeder Reisende, der älter als sechs Jahre ist und sich in den vorangegangenen zehn Tagen in Luxemburg aufgehalten hat, hat einen der folgenden Nachweise vorzulegen: den Nachweis einer vollständigen Impfung vor mehr als 14 Tagen, eine Genesenenbescheinigung (positives Ergebnis eines PCR-Tests, der älter als 28 Tage und jünger als sechs Monate ist) oder ein negatives Testergebnis (PCR/Antigen), das nicht älter ist als 48 Stunden.

Ungeimpfte Reisende müssen nach der Einreise außerdem für zehn Tage in Quarantäne. Sie können sich „freitesten“, allerdings frühestens nach fünf Tagen. Auch Kinder unter sechs Jahren müssen sich in Quarantäne begeben, diese endet aber automatisch fünf Tage nach der Einreise. Ebenfalls automatisch enden würde eine häusliche Quarantäne, sollte Deutschland Luxemburg von der Liste der Hochrisikogebiete wieder streichen.

Egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft – wer nach längerem Aufenthalt aus Luxemburg nach Deutschland einreist, muss zuvor per Online-Formular eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und damit zugleich nachweisen, ob er geimpft, genesen oder getestet ist. Ausgenommen davon sind Grenzgänger und alle, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten oder auf der Durchreise sind.

Welche Corona-Regeln gelten für Minderjährige bei Einreise nach Deutschland?

Kinder unter sechs Jahren sind allgemein bei Einreise nach Deutschland nicht verpflichtet, eine Impfung, Genesung oder Testung nachzuweisen. Sie müssen allerdings ebenfalls im Einreiseportal registriert sein. Für ältere Kinder gelten die gleichen Regelungen wie für Erwachsene.

Sonderregelung: Unter Sechsjährige müssen zwar für fünf Tage in Quarantäne, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet einreisen. Die Absonderungszeit endet dann aber automatisch ohne erneuten Testnachweis. Eine Ausnahme gilt wie bei Erwachsenen bei Tagesausflügen oder Kurz-Besuchen bei Verwandten.

Ich reise aus dem Urlaub via Luxemburg zurück. Muss ich in Quarantäne?

Wer über den Luxemburger Flughafen Findel oder via Zug/Auto im Großherzogtum ankommt und direkt weiterfliegt oder -fährt, muss zunächst prüfen, welche Bestimmungen für das Land gelten, in dem die Reise begann. Luxemburg gilt in diesem Fall nur als Durchgangsstation. Doch nicht nur Luxemburg ist von Deutschland aktuell als Hochrisikogebiet eingestuft. Am Findel werden am Montag beispielsweise Flüge aus Spanien, Portugal, Frankreich, Rumänien, Polen, Italien, Großbritannien, Dänemark und Österreich erwartet. Mit Ausnahme Rumäniens gelten alle diese Staaten laut Robert Koch-Institut (RKI) momentan als Hochrisikogebiete und unterliegen damit den oben genannten Einschränkungen für Geimpfte und Ungeimpfte.

Welche Corona-Regeln gelten, wenn ich einen Urlaub in Luxemburg plane?

Luxemburg-Urlauber, die sich länger als 24 Stunden in den vergangenen zehn Tagen im Großherzogtum aufgehalten haben, müssen bei ihrer Rückkehr nach Deutschland ebenfalls die oben genannten Punkte berücksichtigen, also die Vorgaben für Luxemburg als Hochrisikogebiet: Registrierung auf dem digitalen Einreiseportal und Nachweispflicht. Eine Ausnahme gibt es für kürzere Verwandten-Besuche (siehe unten).

Welche Ausnahmen bei der Einreise gelten für Pendler?

Deutsche, die in Luxemburg arbeiten, sind von der Einreise-Anmeldung befreit und müssen auch nicht in Quarantäne. Laut luxemburgischen Außenministerium müssen allerdings Ungeimpfte im kleinen Grenzverkehr bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorweisen können. Laut Bundes-Gesundheitsministerium müssen Betroffene diesen Testnachweis (Antigen- oder PCR-Test) lediglich zweimal pro Woche erneuern.

Was gilt, wenn ich in Luxemburg nur kurz einkaufen oder tanken will?

Wer die Grenze zum Einkaufen oder Tanken in Luxemburg überquert, der hält sich in der Regel weniger als 24 Stunden im Hochrisikogebiet auf. Bei solchen Tagesaufenthalten gelten laut Gesundheitsministerium dieselben Regelungen wie für Grenzpendler. Das heißt: keine Quarantäne, keine Anmeldung, aber Nachweispflicht. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen aktuellen negativen Testnachweis (Antigen- oder PCR-Test) vorlegen können.

Was gilt, wenn ich meinen Lebenspartner oder Verwandte in Luxemburg besuchen will?

Wenn sich Reisende in Luxemburg weniger als 72 Stunden für den Besuch von nahen Verwandten, Ehepartnern und Lebenspartnern sowie in Ausübung eines geteilten Sorgerechts aufgehalten haben, entfällt die Anmeldepflicht. Ansonsten gelten dieselben Ausnahmen wie bei Pendlern. Ungeimpfte müssen einen negativen Test vorweisen.

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