Kolumne Grenzgänger Bei Krankheit: So hilft der Arbeitsarzt eine Kündigung zu umgehen

Luxemburg · Grenzgänger unterliegen den Schutzvorschriften des luxemburgischen Arbeitsrechts. Die erste Bekanntschaft machen sie damit, wenn sie die Einstellungsuntersuchung wahrnehmen müssen.

Der Arbeitsmediziner stellt fest, ob eine Krankheit von der Arbeitsstelle herrührt.

Der Arbeitsmediziner stellt fest, ob eine Krankheit von der Arbeitsstelle herrührt.

Foto: dpa/A3472 Frank May, dpa (dpa)

Die Wirksamkeit des Arbeitsvertrages in Luxemburg wird davon abhängig gemacht, dass der Grenzgänger für den vertraglich vereinbarten Beruf körperlich geeignet ist. Erklärt der Arbeitsarzt das Gegenteil, endet der Vertrag mit seiner Entscheidung.