Nur der Richter darf ran

Luxemburg · Luxemburg verschärft sein Gesetz über Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Richter hatten die EU-Regeln für ungültig erklärt. Dies berichtet das Luxemburger Tageblatt.

Luxemburg. Im April 2014 hatte der Europäische Gerichtshof das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger ohne konkreten Anlass sei ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Bürger, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssachen C-293/12 und C-594/12). Dies verletze das Recht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens.
Acht Monate später legt Luxemburgs Regierung einen Änderungsvorschlag vor. Die Vorratsdatenspeicherung bleibt, der Zugang zu den Daten wird jedoch präzisiert. Das aktuelle Gesetz sieht eine Datenspeicherung von sechs Monaten vor. Zugriff zu diesen, von den Telekom-Providern gespeicherten Daten hat nur der Untersuchungsrichter auf begründetem Verdacht hin. Außerdem muss die vermutete Straftat ein Strafmaß von mindestens einem Jahr Gefängnis nach sich ziehen. Diese vage Bestimmung wird präzisiert. Eine klare Liste von Infraktionen begrenzt den Handlungsspielraum des Unterrichtsrichters. Nur bei Straftaten, die in dieser Liste aufgeführt werden, darf auf die Daten zurückgegriffen werden, so Justizminister Felix Braz am Dienstag. Aufgelistet sind 32 Straftaten.
Strenger geregelt wird auch die Datenspeicherung bei den Providern. Die Daten müssen nach Ablauf der Frist von sechs Monaten unverzüglich und unwiderruflich gelöscht werden, so Braz. Eine Löschung nach zwei oder drei Monaten sei nicht mehr zulässig. Verschärft wird das Strafmaß für Provider, die sich nicht daran halten. Bisher drohte eine Gefängnisstrafe zwischen acht Tagen und einem Jahr. In Zukunft sind es sechs Monate beziehungsweise zwei Jahre.
Eine dritte wesentliche Neuerung betrifft den Ort der Datenspeicherung. Das Gesetz präzisiert, dass die Daten auf EU-Gebiet gespeichert werden müssen. Damit garantiert ist, dass sie nach EU-Recht verwaltet werden, so Braz.
Das EU-Urteil lasse keine eindeutige Interpretation zu, kritisierte Braz.
Schlecht sei es, wenn es nun in den 28 Ländern unterschiedlich ausgelegt werde, zumal das Prinzip Vorratsdatenspeicherung mit dem Richterspruch massiv angeschlagen wurde. Die Frage sollte einheitlich auf EU-Ebene geklärt werden, betonte er. Luxemburg wolle sie während der Luxemburger EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2015 aufwerfen.
Die Vorratsdatenspeicherung soll bei der Aufklärung schwerer Verbrechen wie organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen.Extra

Bis zu einer Reform können die EU-Staaten tun und lassen, was sie wollen. "Sie können ihre Gesetze bewahren wie sie sind oder sie gemäß dem EU-Urteil ändern", sagt ein EU-Diplomat. Das heißt, fast überall in Europa werden wohl vorerst weiter Daten gesammelt. Und in Deutschland? Gibt es weiter keine Vorratsdatenspeicherung. Schon seit Jahren fehlt die Gesetzesregelung dazu. Die deutsche Vorgabe wurde 2010 vom Verfassungsgericht gekippt. Seitdem gab es nichts als Zank um das Thema. Union und SPD wollten damit Schluss machen. Gleich nach dem Urteil aus Luxemburg wollten sie einen eigenen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Die Koalitionäre hatten erwartet, dass die EU-Richtlinie geändert werden muss - nicht aber, dass sie komplett für ungültig erklärt wird. Ein "richtlinienloser Zustand" sei das jetzt, sagt Justizminister Heiko Maas (SPD). Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgeschrieben, dass sie die EU-Richtlinie umsetzen werden. Inzwischen hat die CDU auf ihrem Parteitag beschlossen, dass es eine "maßvolle" Regelung zur Vorratsdatenspeicherung geben soll, wie Innenminister Thomas de Maizière sagte. red

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