Steuer Hilfe bei Steuererklärung für Grenzgänger in Rente

Luxemburg · OGBL Sektion Deutsche GrenzgängerInformation für Grenzgänger und Rentner, die eine Rente aus Luxemburg beziehen

() Die luxemburgische Gewerkschaft OGBL, Sektion deutsche Grenzgänger, bietet Grenzgängern und Rentnern, die ehemals als Arbeitsnhemer in Luxemburg gearbeitet haben und von dort eine Rente beziehen, ihre Hilfe bei der Steuererklärung in Deutschland an.

Aufgrund eines EU-Abkommens von 2018 müssen die europäischen Finanzverwaltungen sich gegenseitig Auskunft erteilen. Folglich erhalten derzeit viele Rentner vom Wohnsitzland, also aus Deutschland, ein Schreiben vom Finanzamt mit der Aufforderung zur Nachreichung der Steuererklärung für die Jahre 2011 bis 2013. Denn seit dem 1. Januar 2014 werden die Renten  an der Quelle, also in Luxemburg, versteuert. Dies war in den alten Abkommen nicht berücksichtigt, und die Rente musste im Wohnsitzland versteuert werden.

Die Gewerkschaft weist darauf hin, dass „der Aufforderung zur Steuererklärung Folge geleistet werden muss“, teilt OGBL-Sektionspräsident Wolfgang Schnarrbach mit. Betroffene sollten eine Fristverlängerung beim deutschen Finanzamt beantragen. Schnarrbach weist darauf hin, dass sich Betroffene an die Büros oder an den Vorstand der OGBL Sektion Deutsche Grenzgänger wenden könnten. „Wir werden auch mit der Luxemburger Steuerverwaltung sprechen, um die gezahlten Steuern aus diesen Jahren erstattet zu bekommen“, sagt er. Der OGBL habe sich in den vergangenen Jahren bereits für eine Gleichstellung der Grenzgänger und Rentner in Luxemburg eingesetzt.

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