Grenzgänger Für Pendler gelten andere Regeln

Trier/Luxemburg · Mehr als 30 000 Grenzgänger aus der Region Trier pendeln zur Arbeit über die Grenze nach Luxemburg. Das bringt andere Regeln in der Gesetzgebung mit sich, die jedoch viele Pendler nicht kennen.

 Für Ex-Pendler sorgt die Steuererklärung mit Luxemburger Rente immer wieder für Verunsicherung. Bis 2013 mussten diese in Deutschland versteuert werden. 

Für Ex-Pendler sorgt die Steuererklärung mit Luxemburger Rente immer wieder für Verunsicherung. Bis 2013 mussten diese in Deutschland versteuert werden. 

Foto: dpa/Oliver Berg

Viele Fragen, viele verschiedene Sachverhalte: Bei unserer jüngsten Telefonaktion für Grenzgängerfragen gab es viel Andrang. Denn trotz gefallener Grenzen gibt es Unterschiede bei Steuern, Sozialleistungen und Rente. Wir haben die wichtigsten Fragen zusammengefasst:

Nächstes Jahr bekomme ich Luxemburger Rente. Muss ich dort eine Steuerkarte beantragen?

Stephan Wonnebauer, Fachanwalt für Steuerrecht und Avocat á la Cour: Ja, die Rentenkasse benötigt eine Steuerkarte. Den Antrag können Sie in Papierform oder elektronisch beim Luxemburger  Finanzamt stellen, man verwendet dazu den Vordruck 1660. Auch die deutschen Einkünfte müssen Sie angeben.

Ich bin im Jahr 2012 von meinem Ehemann geschieden worden. Er hat zehn Jahre in Luxemburg  gearbeitet. Bei der Scheidung wurde kein Versorgungsausgleich durchgeführt. Ich beziehe jetzt eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Was muss ich tun?

Stefan Schubert, Fachanwalt für Familienrecht in der Kanzlei Biesdorf, Kram und Partner in Trier: Sofern Ihr geschiedener Ehemann ebenfalls eine Rente bezieht, sollten Sie bei Gericht die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Scheidung beantragen. Ist Ihr geschiedener Ehemann noch nicht in Rente, können sie gegebenenfalls eine Abfindung verlangen, wenn er über hinreichend Einkommen oder Vermögen verfügt.

Das luxemburgische Finanzamt droht mir mit einer Strafe von 25 000 Euro, wenn ich die Steuererklärung jetzt nicht abgebe. Ich habe Angst.

Wonnebauer: Grundsätzlich lässt das Finanzamt bis zum 31. Dezember Zeit, die Steuererklärung abzugeben, ohne, dass Strafen verhängt werden.

Ich wurde vom deutschen Finanzamt aufgefordert, die Steuererklärung 2011 bis 2014 wegen meiner Luxemburger Rente abzugeben. Warum kommt die Aufforderung erst jetzt?

Wonnebauer: In der EU werden seit 2015 Löhne und Renten von Grenzgängern automatisch in das Wohnsitzland  gemeldet. Die Daten sind im August dieses Jahres bei den deutschen Finanzämtern angekommen. Bis 2013 mussten die Luxemburger Renten in Deutschland  versteuert werden. Erst ab 2014 wird die Rente nur noch zur Bemessung des Steuersatzes herangezogen.

Vor zehn Jahren bin ich geschieden worden. Wir haben zwei Kinder, und mein geschiedener Mann arbeitet jetzt in Luxemburg. Ich habe Kindergeld in Luxemburg beantragt und bekomme dies auch ausgezahlt. Mein Ex-Mann verlangt jetzt von mir die Hälfte des Luxemburger Kindergeldes. Muss ich ihm das geben?

Schubert: Nein, das müssen Sie nicht. Das Kindergeld steht den Kindern zu und ist allenfalls für die Unterhaltsberechnung relevant.

Ich habe eine fristgerechte Kündigung per Post erhalten. Was muss ich nun tun?

Mylène Carbiener, Avocat á la Cour in der Kanzlei Moyal und Simon in Luxemburg:  Sie haben einen Monat Zeit, um die Kündigungsgründe zu beantragen. Beachten Sie, dass Sie diesen Antrag per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Dann hat der Arbeitgeber einen Monat Zeit, um Ihnen die Kündigungsgründe mitzuteilen. Hält sich der Arbeitgeber an diese Frist, dann hat der Arbeitnehmer wiederum drei Monate Zeit, um gerichtlich dagegen vorzugehen. Oder innerhalb dieser drei Monate können Sie ein sogenanntes Anfechtungsschreiben – wieder per Einschreiben mit Rückschein – an den Arbeitgeber schicken. Wählen Sie diese Alternative, dann haben Sie ab dem Absenden des Anfechtungsschreibens ein Jahr Zeit, um gerichtlich vorzugehen.

Ist es richtig, dass ich die Mindestrente erhalte, wenn ich zehn Jahre in Luxemburg gearbeitet habe?

René Strouvelle, Diplom-Kaufmann und Finanzplaner bei Berens und Cie in Trier: Nein. Wenn Sie 120 Monate in Luxemburg gearbeitet haben, bedeutet dies lediglich, dass Sie einen Pensionsanspruch ab dem 65. Lebensjahr haben.

Wie lange muss ich in Luxemburg gearbeitet haben, um eine Mindestrente zu erhalten?

Strouvelle: Um die Mindestrente erhalten zu können, müssen Sie vierzig Versicherungsjahre aufweisen. Sollten Sie weniger als 40 Jahre in Luxemburg gearbeitet haben,  jedoch mindestens 20, verringert sich die Mindestpension um ein Vierzigstel für jedes fehlende Jahr.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort