Grenzgänger Stiefkinder sind Familienangehörige

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Grenzgängern und ihren Familien gestärkt. Demnach muss der Luxemburger Staat Sozialleistungen wie Kindergeld auch für Kinder der Ehepartner von Pendlern zahlen, die nicht die biologischen Eltern sind.

 Stiefkinder in einer Patchworkfamilie werden leiblichen Kindern wieder gleichgestellt. Das hat das EuGH entschieden. Damit hat dieses Urteil auch Auswirkungen auf Grenzgänger.

Stiefkinder in einer Patchworkfamilie werden leiblichen Kindern wieder gleichgestellt. Das hat das EuGH entschieden. Damit hat dieses Urteil auch Auswirkungen auf Grenzgänger.

Foto: Ingo Wagner/dpa/Ingo Wagner

Patchworkfamilien gibt es immer häufiger und damit auch Familienkonstellationen, in denen der eine Partner Kinder aus früheren Beziehungen mitbringt. Doch was, wenn der nicht-leibliche Vater Grenzgänger ist? Erhält er für sein Stiefkind Kindergeld aus Luxemburg? Bis 2016 hat das Großherzogtum dies gewährt. Dann gab es eine Gesetzesänderung, so dass den betroffenen Kindern diese Sozialleistung von da an verwehrt wurde. Die Zukunftskeess (CAE) betrachtet die Stiefkinder seitdem nämlich nicht mehr als „Familienmitglieder“. Jahrelang hat ein Grenzgängerpaar aus Frankreich seitdem einen Rechtsstreit geführt. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor wenigen Tagen entschieden: Luxemburg wird verpflichtet, Sozialleistungen auch für Kinder von Ehepartner von Grenzgängern zu zahlen, die nicht ihre leiblichen Eltern sind. „Es ist ein Sieg auf der ganzen Linie, der Höhepunkt eines vierjährigen Kampfes“, zitiert L’Essentiel den Rechtsanwalt Pascal Peuvrel, der für die Familie das Urteil erstritten hat. „Der Gerichtshof hat klar festgestellt, dass das, was das Großherzogtum macht, illegal ist, da keine Gleichbehandlung mehr gegeben ist“, sagt er.