Kolumne Grenzgänger So setzen Sie das Homeoffice als Arbeitszimmer bei der Steuer ab

Das Homeoffice als Arbeitszimmer von der Steuer in Deutschland und Luxemburg absetzen: Das geht! Wie, erklärt unser Kolumnist Stephan Wonnebauer.

So setzt man als Grenzgänger das Homeoffice von der Steuer ab
Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Aufgrund der Coronazeit haben viele Arbeitgeber erkannt, dass Homeoffice-Arbeit viele Vorteile hat. Wenn man dies konsequent in seiner Belegschaft umsetzt, können manche Firmen sogar in kleinere Gebäude umziehen und sich damit Mietkosten sparen.