Grenzregion Ausnahme für Luxemburg-Pendler bis Juni verlängert

Trier/Luxemburg · Die Ausnahmeregel für Grenzgänger, die im Homeoffice arbeiten, wird verlängert. Damit können sie zu Hause arbeiten ohne Nachteile bei der Sozialversicherung haben. Was die Vereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland bedeutet.

 Die Ausnahmeregel für Grenzgänger wird verlängert. Foto: dpa

Die Ausnahmeregel für Grenzgänger wird verlängert. Foto: dpa

Foto: friedemann vetter (ve._)

Luxemburg-Pendler, die im Homeoffice arbeiten, haben nun Gewissheit. Die Ausnahmeregelung für Telearbeitstage bei der Festlegung der für Grenzgänger geltenden Sozialversicherungsvorschriften wird bis 30. Juni 2022 verlängert. Darauf verständigten sich Luxemburg mit Deutschland, Belgien und Frankreich. Diese Vereinbarung sei wichtig, um einen Zugehörigkeitswechsel der Sozialversicherung zu vermeiden, wenn die in der europäischen Gesetzgebung vorgesehene Schwelle von 25 Prozent für die betroffenen Arbeitnehmer überschritten werde, teilte der luxemburgische Minister für soziale Sicherheit, Romain Schneider mit.  „Die Verlängerung dieses Abkommens ist eine starke Geste der Solidarität unserer Nachbarländer. Die Pandemie ist noch nicht vorbei und hat weiterhin erhebliche Auswirkungen auf unser tägliches Leben“, sagte Schneider.

Deshalb sei es wichtig, „unsere gemeinsamen Bemühungen fortzusetzen um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen“. Telearbeit sei ein „wirksames Instrument im Kampf gegen das Virus“.

Daher könnten Unternehmen und Arbeitgeber mit der Verlängerung der Ausnahmeregel weiterhin Homeoffice nutzen, ohne dass Arbeitnehmer Nachteile zu befürchten hätten.

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