Grenzgänger Rentner können Steuererklärungen vermeiden

Im Luxemburger Steuerrecht gelten Höchstbeträge für die Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen. Welche Folgen das hat.

 Stephan  
 Wonnebauer.

Stephan Wonnebauer.

Foto: Stephan Wonnebauer

Bei vielen Grenzgängern die Rentner sind, ergibt sich zumindest aus den Steuerbescheiden keine Steuerlast mehr in Deutschland, obwohl sie eine luxemburgische und eine deutsche Rente erhalten.

Die luxemburgischen Renten werden dem deutschen Finanzamt elektronisch übermittelt. Die dann in der Software des Finanzamts vorhandenen deutschen und luxemburger Renten ergeben dann oftmals eine Steuerschuld. Dabei wird von der Software allerdings nicht berücksichtigt, dass man dem eventuell Versicherungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen gegenüber stellen könnte. Es geht oftmals um geringe Steuern von unter 100 Euro, sodass sich die Beauftragung eines Steuerberaters nicht lohnt oder dies zumindest ärgerlich ist.

Auch die Finanzbeamten sind damit einverstanden, dass man sich unnötige Arbeit erspart, also Steuererklärungen vermeidet, bei denen am Ende ohnehin keine Steuerzahlung herauskommt. Dafür benötige das Finanzamt aber Informationen über Versicherungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Insofern könnten die betroffenen Rentner dem Finanzamt jährlich zumindest diese Belege übersenden und damit beantragen, von einer Verpflichtung der Abgabe der Steuererklärung abzusehen.Das Finanzamt kann dann nämlich diese Werte berücksichtigen und einer eventuell entstandenen Steuerlast gegenüberstellen, sodass sich dann für beide Seiten guten Gewissens ergibt, dass eine Steuererklärung unverhältnismäßig wäre. So könnte sowohl den Rentnern als auch den Finanzbeamten geholfen werden.

Stephan Wonnebauer ist Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins
Luxemburg.

Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an den Deutschen Anwaltverein Luxemburg wenden: kontakt@dav.lu

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