Wichtig für Grenzgänger und Pendler Arbeiten in Luxemburg: Das müssen Sie bei Arbeitsvertrag und Kündigung beachten

Trier/Luxemburg · Abmahnung? Gibt es in Luxemburg nicht. Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Kündigung - es gibt einige wichtige Unterschiede zwischen Deutschland und Luxemburg, die Grenzgänger kennen sollten. Wir erklären die wichtigsten.

In Luxemburg wird vor gericht bei einer Kündigung nicht um Weiterbeschäftigung, sondern um Schadenersatz gestritten.

In Luxemburg wird vor gericht bei einer Kündigung nicht um Weiterbeschäftigung, sondern um Schadenersatz gestritten.

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Groß ist das Informationsbedürfnis der Grenzpendlerinnen und Grenzpendler beim dritten Info-Abend des Trierischen Volksfreunds speziell für regionale Beschäftigte im Großherzogtum. Denn Arbeiten in Luxemburg scheint erst mal einfach. Doch der Teufel steckt wie immer im Detail, wie Referent und TV-Kolumnist, der Rechtsanwalt und deutsch-luxemburgische Steuerexperte Stephan Wonnebauer zu berichten weiß und mit zahlreichen Fallbeispielen aus der Praxis belegen kann. „Der Arbeitsvertrag ist einer der wichtigsten Verträge im Leben eines Menschen. Im Schnitt verbringen Sie 173 Stunden im Monat mit ihren Kolleginnen und Kollegen“, sagt er. Und auf Luxemburg bezogen: „Vielen kommt Luxemburg nicht als Ausland vor. Aber im Arbeitsrecht erscheint uns einiges aus deutscher Sicht als unlogisch.“