Kolumne Grenzgänger Spenden in Luxemburg

Grenzgänger, die in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben, können dort auch Spenden geltend machen. Allerdings gibt es ein paar gravierende Unterschiede zum deutschen Recht. Denn es können nicht alle Zuwendungen in Luxemburg berücksichtigt werden, wie man es aus Deutschland kennt.

 Stephan  
 Wonnebauer.  
  Foto: privat

Stephan Wonnebauer. Foto: privat

Foto: Stephan Wonnebauer

Beispielsweise kennt Luxemburg keine Mitgliedsbeiträge als abzugsfähige Ausgaben. Viele Vereine stellen allerdings Spendenbescheinigungen aus mit der Bezeichnung Mitgliedsbeitrag oder Spende. Für Zwecke der luxemburgischen Besteuerung bedarf es daher einer Konkretisierung oder ergänzenden Erläuterung, dass es sich nur um Spenden handelt.

Außerdem kennt Luxemburg noch nicht die Vereinfachung, dass ein Kontoauszug bei Spenden bis 200 Euro ausreicht. Grenzgänger sollten daher auch bei kleinen Geldbeträgen daran denken, sich eine Spendenquittung ausstellen zu lassen.

Ein Mindestbetrag von 120 Euro aller Spenden muss erreicht werden, damit es überhaupt eine steuerliche Anerkennung gibt.

Anders als in Deutschland gibt es eine Positivliste der steuerlich anerkannten Organisationen, an die überhaupt gespendet werden kann. Nur wer auf dieser Liste steht, kann somit abzugsfähige Spendengelder empfangen.

Deutsche Spendenorganisationen müssen also ein Pendant zu den luxemburgischen Institutionen darstellen. Keine Probleme gibt es beispielsweise bei den SOS-Kinderdörfern oder bei Plan International.

Allerdings kennt das Großherzogtum auch keine Förderung von Religionsgemeinschaften und damit zusammenhängenden Organisationen wie Schulen, Bildungsinstituten oder sonstigen Einrichtungen. Gerade Gläubige, die in Deutschland keine Kirchensteuer zahlen, ihrer Religionsgemeinschaft jedoch trotzdem hohe Spenden zukommen lassen wollen, können diese in Luxemburg steuerlich nicht geltend machen. Das ist eine Folge der strikten Trennung zwischen Staat und Religion im Großherzogtum.

Stephan Wonnebauer ist Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg.

 Flagge Luxemburg

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Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an den Deutschen Anwaltverein Luxemburg wenden: kontakt@dav.lu

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