Kolumne Grenzgänger Warum bei Freistellung die Steuer in Deutschland zu zahlen ist

Grenzgänger müssen unter bestimmten Umständen ihren Lohn anteilig in Deutschland versteuern. Einer dieser Umstände kann eine arbeitsrechtliche Kündigung sein, die mit einer Freistellung verbunden wird.

Unterschiede bei Kündigung: Luxemburg-Kolumnist Stephan Wonnebauer klärt auf.
Foto: Stephan Wonnebauer

Der Mitarbeiter wird dann von jeglichen Arbeitspflichten entbunden, erscheint also nicht mehr am Arbeitsplatz, und erhält weiterhin seinen Lohn. Noch ausstehender Urlaub wird dann meistens als Urlaubsabgeltung ausgezahlt.