Luxemburg-Pendler Hartnäckige Irrtümer

Mit dieser Kolumne möchte ich die Diskussion um die Aussetzung der 19-Tage-Regel aufgreifen.

Der erste große Irrtum vieler Grenzgänger besteht darin, dass man davon ausgeht, dass die 19-Tage-Regel grundsätzlich zu einem schlechteren Steuerergebnis führt. Fakt ist, dass in vielen Fällen die Grenzgänger entweder keinen Nachteil oder sogar einen steuerlichen Vorteil haben, wenn sie den Lohn splitten. Dies geht zurück auf die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen. Es ist daher höchstwahrscheinlich, dass eher 80 Prozent der Grengänger davon profitieren würden, wenn es keine Ausnahme von der 19-Tage-Regel gäbe.

Die Berechnungen können nicht pauschalisiert werden. Wenn man es genau wissen will, muss man praktisch mit einer deutschen und luxemburgischen Steuersoftware den Einzelfall durchrechnen.

Der zweite Irrtum besteht darin, dass einige Betroffene meinen, sie wären nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie unterhalb der 20 Tage bleiben. Gerade bei Auslandssachverhalten besteht sogar eine Pflicht der Grenzgänger eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn am Ende keine Steuer entsteht. Dass die Finanzämter davon in der Praxis absehen, hat eher mit Pragmatismus zu tun.

Der dritte Irrtum besteht darin, dass mancher davon ausgeht, er müsse durch die avisierte Sonderregel erst recht keine Steuererklärung abgeben. Meines Erachtens wird das Gegenteil der Fall sein. Der Aufwand, zu erklären, dass das Homeoffice nur wegen der Corona-Krise und nicht aus Bequemlichkeit als Arbeitsplatz gewählt wurde, wird aus Gründen der Gleichbehandlung der Steuerzahler vom Finanzamt selbstverständlich akribisch geprüft werden. Ob da eine einfache Arbeitgeberbestätigung ausreicht, wird man sehen.

Steuerpflichten sind auch nicht von Gegenleistungen der Grenzgänger abhängig, beispielsweise ihr Geld in Deutschland auszugeben, wie der ein oder andere anführt.

Merke: Wer im Ausland arbeitet, muss sich weitaus höheren gesetzlichen Pflichten unterwerfen. Das Pippi Langstrumpf-Prinzip: „Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“ gilt hier nicht.

Stephan Wonnebauer, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg. Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an den Deutschen Anwaltverein Luxemburg wenden: kontakt@dav.lu

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