Kontrollarzt klingelt Was Grenzgänger bei Krankheit unbedingt wissen sollten

Trier/Luxemburg · Wer als Grenzgängerin oder Grenzgänger krank wird, der muss in Teilen weitaus strengere Regeln in Luxemburg einhalten, als sie in Deutschland gelten. Warum man sich mit Fristen, Vorsorgevollmacht und Krankheitsbildern beschäftigen sollte.

Wer in Luxemburg wegen Krankheit fehlt, muss sich an einige Fristen halten. Foto: dpa

Wer in Luxemburg wegen Krankheit fehlt, muss sich an einige Fristen halten. Foto: dpa

Foto: dpa/Jens Büttner

Wer krank wird, der hat meist mit anderen Dingen zu kämpfen als mit der Einhaltung von Fristen. „Doch das kann Sie als Grenzgängerin und Grenzgänger mitunter teuer zu stehen kommen, wenn Sie sich nicht daran halten“, rät Stephan Wonnebauer, Trierer Fachanwalt und Experte für deutsch-luxemburgisches Steuerrecht dem Publikum bei dritten Grenzgängerabend im Verlagshaus des Trierischen Volksfreunds beim Vortrag zu Krankheit und Invalidität. Denn auch wenn im Vergleich zum deutschen Recht in Luxemburg keine Kündigung während der Krankheit ausgesprochen darf, gilt dies nur, wenn auch alle folgenden Regeln eingehalten wurden.