Luxemburg Rechtsschutzversicherung für Grenzgänger

In Deutschland ist es üblich, dass man über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Allerdings gelten bei Grenzgängern natürlich wieder Ausnahmen. Gewöhnlich denkt man, man wäre in allen Bereichen abgesichert.

Gängige Rechtsstreitigkeiten in Luxemburg werden gegen das Finanzamt, den Arbeitgeber und die Sozialversicherungen geführt. Gelegentlich haben Grenzgänger auch einmal Verkehrsunfälle.
Deutsche Rechtsschutzversicherungen haben im Grunde genommen alle dieselben Grundregeln: Ausländisches Zivilrecht wird übernommen, also Arbeitsrecht und Verkehrsunfälle.

Viele Rechtsschutzversicherungen verweisen zunächst auf eine obligatorische telefonische Beratung, die jedoch in Grenzgängerfällen aufgrund des ausländischen Rechts entfällt, so dass man recht schnell an einen luxemburgischen Anwalt verwiesen wird. Manche Rechtsschutzversicherungen geben direkt eine Empfehlung ab. Aufgrund der freien Anwaltswahl ist man hieran jedoch nicht gebunden und kann einen Anwalt seines Vertrauens wählen. Tritt die Rechtsschutzversicherung ein, haben die luxemburgischen Anwälte  meistens keine Probleme mit der Honorarabrechnung.

Ausländisches Öffentliches Recht ist in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Hierzu gehören Streitigkeiten gegen das luxemburgische Finanzamt, die Rentenkasse, die Krankenkasse oder sonstige Sozialversicherungsbehörden. Gibt es keinen Rechtsschutz, schließt man mit dem Anwalt am besten eine Honorarvereinbarung. In Luxemburg ist die Abrechnung nach Stundenhonorar üblich. Mit einer Vereinbarung vorab lässt sich dann das mögliche Höchsthonorar eingrenzen oder eine Pauschale vereinbaren, damit es keine böse Überraschung gibt.

Vielen Grenzgängern ist das alles zu unheimlich und sie verzichten auf die Wahrnehmung ihrer Rechte, wenn es an den eigenen Geldbeutel geht, zumal es in Luxemburg auch im Falle des Obsiegens keine Erstattung der Anwaltskosten gibt.

In jedem Fall sollte man aber eine Erstberatung wahrnehmen, damit man ruhigen Gewissens eine Entscheidung treffen kann.

Stephan Wonnebauer, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg. Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an den Deutschen Anwaltverein Luxemburg wenden: kontakt@dav.lu

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