Malborn: Initiative blitzt beim Verfassungsgerichtshof ab

Abgeblitzt ist die Initiative Bürgerbegehren "In der Träf" und "Auf der Buhs" mit ihrer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.

Die Initiative, die den Ausbau zweier Malborner Straßen per Bürgerbegehren verhindern oder nur in einer abgespeckten Version realisiert sehen wollte, hatte gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Trier und des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz Beschwerde eingelegt. Die Begründung der Richter: Ein Straßenprojekt könne nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. Ein Ausschuss des Verfassungsgerichtshofs hält die Verfassungsbeschwerde für "offensichtlich unbegründet". "Ein Versuch war es wert", kommentiert Manuela Strassen, Sprecherin der Bürgerinitiative, die Entscheidung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort