Pandemie Das Trierer Urteil ist da: Steht die Maskenpflicht jetzt auf der Kippe?

Trier · Eine Maskenpflicht, viele Urteile: In Trier könnte die Anordnung der Stadt ein Auslaufmodell sein. Auch andernorts befassen sich Gerichte mit dem Thema. Die Regelung könnte unverhältnismäßig sein.

 In diesem Bereich gilt ab sofort Maskenpflicht. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Zahl der Covid-19-Erkrankungen zu reduzieren.

In diesem Bereich gilt ab sofort Maskenpflicht. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Zahl der Covid-19-Erkrankungen zu reduzieren.

Foto: Stadt Trier

Seit Ende Oktober gilt in der Trierer Innenstadt rund um die Uhr eine Masken-Pflicht. Die von der Stadt verordnete Maßnahme ist eigentlich bis zunächst Ende November befristet. Nach dem erfolgreichen Eilantrag der Trierer Rechtsanwältin Karin Adrian sieht es allerdings so aus, als könnte die geltende städtische Allgemeinverfügung ein Auslaufmodell sein, auch wenn die Entscheidung vorerst nur für die Klägerin gilt und die Stadt gegen den Beschluss vors Oberverwaltungsgericht ziehen will. Jeder andere Bürger kann sich jetzt auf diese Entscheidung berufen, meint der Trierer Rechtsanwalt Christian Becker, der mit Karin Adrian gemeinsam eine Kanzlei betreibt.