Nahverkehr Was gilt? Verwirrung um Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Trier · Wer bislang mit Bus und Bahn unterwegs war, der konnte sowohl OP- als auch FFP2-Masken tragen. Mit der seit Samstag geltenden Bundes-Notbremse ist nun aber Pflicht im Nahverkehr FFP2-Masken zu tragen. Aber nur dort, wo die Inzidenz über 100 liegt. Was bedeutet das für die Fahrgäste in der Region?

 In einigen Teilen der Region sind ausschließlich FFP2-Masken in Bussen und Bahnen erlaubt. Foto: dpa

In einigen Teilen der Region sind ausschließlich FFP2-Masken in Bussen und Bahnen erlaubt. Foto: dpa

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Wer derzeit mit dem Bus von Trier nach Waldrach fährt, der sollte vor der Fahrt dran denken, die richtige Maske anzuziehen. Denn während in Trier in den Bussen sowohl medizinische als auch FFP2-Masken erlaubt sind, sind in Trier-Saarburg, wozu Waldrach gehört, ausschließlich FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr erlaubt. Das hängt mit der Bundes-Notbremse zusammen, die seit Samstag in ganz Deutschland gilt. Diese schreibt, in Regionen, in denen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, vor, dass dort FFP2-Masken in Bussen und Bahnen getragen werden müssen. Da in Trier die Inzidenz unter 100 liegt und damit die Notbremse nicht gilt, können dort in den Bussen auch einfache OP-Masken getragen werden. Genau wie im Eifelkreis Bitburg-Prüm. In Trier-Saarburg gelten aber die verschärften Corona-Maßnahmen inklusive der FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr. Das gilt auch für die Landkreise Vulkaneifel und Bernkastel-Wittlich. Wer also etwa mit dem Zug von Trier nach Wittlich fährt, der sollte sich auch vorher Gedanken über die Maskenwahl machen.