Maxim Beck: Aussage verweigert, Ermittlungen eingestellt

Trier · Die Staatsanwaltschaft Trier wird das gegen Unbekannt eingeleitete Ermittlungsverfahren im Fall Maxim Beck einstellen. "Es haben sich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Indes hat Beck von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Maxim Beck war am Donnerstag von einem Ermittlungsrichter vernommen worden. Zuvor hatte er sich, nachdem er wochenlang als verschwunden galt und schließlich in Rumänien wieder aufgetaucht war, bei seinen Eltern aufgehalten; Polizei und Staatsanwaltschaft warteten zunächst vergebens darauf, ihn zu vernehmen und bestellten ihn schließlich vor den Ermittlungsrichter nach Trier.

Der kam nun zu dem Schluss, dass möglicherweise eine Straftat nur vorgetäuscht gewesen sein könnte. Beck hatte unmittelbar nach seinem Auffinden angegeben, entführt, gefangen gehalten und zu Arbeit gezwungen worden zu sein.

Maxim Beck hat sich in der Vernehmung nach einer Belehrung, dass er als Zeuge wahrheitsgeäße Angaben machen muss, auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Er machte daher nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft weder zu Einzelheiten seines Verschwindens noch zu seinen zwischenzeitlichen Aufenthaltsorten und dem Reiseweg noch zu den Gründen seiner Reise eine Aussage.

Die Staatsanwaltschaft Trier wird nun prüfen, ob gegen ihn wegen des Vortäuschens einer Straftat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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