Verbraucher Mehr als nur die Abschaffung von Grenzen und Zöllen

Trier · Die EU beschert den Verbrauchern allerhand Vorteile. Bundesverbraucherschutzministerin Barley lobt die Vorzüge des europäischen Binnenmarktes.

 Sie diskutiert demnächst mit Volksfreund-Lesern über Europa: Bundesjustiz- und -verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD).

Sie diskutiert demnächst mit Volksfreund-Lesern über Europa: Bundesjustiz- und -verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD).

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Es ist ein Jubiläum, das viele lieber nicht feiern würden: Seit 25 Jahren gibt es innerhalb der Europäischen Union keine Schranken mehr für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. 1993 wurde damit einer der größten Binnenmärkte der Welt geschaffen. „Der 500 Millionen Menschen umfassende Binnenmarkt ist das Kronjuwel unserer Integration und bildet das Fundament für Europas Stärke inner- und außerhalb der EU“, sagt Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.

Doch der Binnenmarkt ist mehr als nur die Abschaffung von Grenzen und Zöllen. Er ermöglicht auch, nationale Vorschriften europaweit anzupassen, etwa Rechtsvorschriften im Verbraucher- und Umweltschutz. Aufgrund ihrer Größe kann es sich die EU leisten, Bedingungen zu diktieren, etwa was die Sicherheit von Spielzeug oder Lebensmitteln angeht. Gemeinsame Regeln haben dazu geführt, dass Lebensmittelhersteller, die ihre Waren in der EU verkaufen wollen, genaue Angaben zu Inhaltsstoffen und Nährwert machen müssen.

Die Anpassung von Normen und Vorschriften, darin sind sich die EU-Befürworter einig, war notwendig. So wurde die Gurkenkrümmungsverordnung wieder abgeschafft. Darüber war ebenso heftig diskutiert worden wie über das Aus für herkömmliche Glühbirnen, das Verbot von Olivenöl in Kännchen und Vorgaben für Duschköpfe. „Die EU scheint den Bürgerinnen und Bürgern oft sehr fern und undurchsichtig. Aber das Gegenteil ist der Fall“, sagt der SPD-Europaabgeordnete Norbert Neuser aus Boppard am Rhein. Sein Partei- und Parlamentskollege Michael Detjen aus Kaiserslautern verweist auf die „hohe Qualität unserer Lebensmittel und das Verbot gefährlicher Stoffe und Produkte“, die der EU-einheitliche Verbraucherschutz möglich gemacht habe. Der CDU-EU-Parlamentarier Werner Langen warnt davor, nur das Negative in gemeinsamen Vorschriften und Regelungen zu sehen: „Leider werden die Vorteile immer mehr als selbstverständlich empfunden, die Probleme dagegen hochgespielt.“

In der Tat: Vieles, was Verbraucher heute selbstverständlich finden, hat erst ein EU-weit einheitlicher Verbraucherschutz durchgesetzt:

Bei von Fluggesellschaften zu verantwortenden Verspätungen stehen Reisenden innerhalb der EU Entschädigungen zu.

Pauschalreisende, die ihren Urlaub übers Internet gebucht haben, werden besser geschützt. Es gilt innerhalb der EU ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Falls ein Anbieter Pleite geht, haben Reisende Anspruch darauf, ihr Geld zurückzubekommen. Mit dem neuen Recht hätten Urlauber „mehr Klarheit und Rechtssicherheit“, sagt Bundesverbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD).

Eine weitere Regelung kommt Urlaubern zugute: Die Roaminggebühren wurden abgeschafft. Das bedeutet, dass beim Telefonieren mit dem Handy im EU-Ausland keine Zusatzgebühren mehr anfallen, auch nicht für das Verschicken von SMS oder das Surfen im Internet. „So selbstverständlich, wie wir heute über die Grenzen unserer europäischen Nachbarn fahren, so selbstverständlich wollen wir im Ausland auch telefonieren können. Ohne Einschränkungen und immense Zusatzkosten. Mit den unfairen Extragebühren beim Roaming ist Dank der EU nun endlich Schluss“, lobt Barley die Regelung.

Auch bei den Gebühren fürs Zahlen mit der Kreditkarte gibt es mittlerweile einheitliche Vorschriften. Mehr als 0,3 Prozent des zu zahlenden Preises dürfen bei einer Kreditkarte und nicht mehr als 0,2 Prozent bei einer EC-Karte zusätzlich verlangt werden.

In Sachen Digitalisierung geht die EU auch voran. Und damit ist nicht nur die heftig kritisierte Datenschutzverordnung gemeint. Derzeit erhält der europäische digitale Binnenmarkt seinen Feinschliff. Und das spüren die Bürger bereits: Seit diesem Sommer können sie überall in der EU ihre Lieblingsfilme in Online-Videotheken sehen. Bislang war das aus rechtlichen Gründen nur im Heimatland möglich. Zudem sollen Verbraucher bald überall in der EU online einkaufen können, etwa Konzerttickets oder Kleidung. Bislang war das nur beschränkt möglich. Außerdem, so Barley, werde bei großen Online-Verkaufsplattformen nun klar gekennzeichnet, ob es sich bei dem Anbieter um eine Privatperson oder einen Unternehmer handelt.

Und noch einen Vorteil, der gerade beim aktuell hochsommerlichen Wetter nicht ganz unwichtig sei, bringt die Europäische Union laut SPD-Parlamentarier Neuser den Verbrauchern: „Für die Herstellung eines selbstgemachten und erfrischenden Smoothies kann der Verbraucher am EU-Biosiegel gut erkennen, welche ökologischen und biologischen Zutaten dafür Verwendung finden.

 Redaktionsgespräch mit Katarina Barley

Redaktionsgespräch mit Katarina Barley

Foto: Friedemann Vetter

„Denn wo Bio drauf steht, ist auch Bio drin“, sagt Neuser. „Und darüber hinaus werden strenge Regeln hinsichtlich Umwelt- und Tierschutz eingehalten.“

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