Mehrzweckhalle in Wittlich darf gebaut werden

Wittlich · Die Großsport- und Mehrzweckhalle in Wittlich darf sofort gebaut werden, weil sich die geplante Nutzung der Anlage voraussichtlich nicht unzumutbar auf die Belange der Eigentümerin eines benachbarten Wohnhauses auswirkt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz emtschieden.

(mai) Die Baugenehmigung zur Errichtung der Halle beim Wittlicher Cusanus-Gymnasium enthält Auflagen hinsichtlich Art und Anzahl der zulässigen Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen sowie schalldämmende Bauvorgaben. Dagegen war eine Nachbarin mit einem Eilantrag vorgegangen. Das Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag bereits abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun.

Die Zunahme der Lärmbelastung insbesondere in den bisher relativ ruhigen Abend- und Nachtstunden durch die Nutzung der Halle sei für die Antragstellerin zumutbar, lautete die Begründung des Gerichts. Dem Immissionskonflikt werde durch die zahlreichen Auflagen in der Baugenehmigung hinreichend Rechnung getragen.

So dürfe Anliefer- und Verladeverkehr während der Nachtzeit an der Halle nicht stattfinden; Besucher von Veranstaltungen müssten von dem Anwesen der Nachbarin entfernt gelegene Parkplätze aufsuchen. Ein Schallgutachten habe ergeben, dass unter Beachtung der Auflagen am Wohnhaus der Antragstellerin überwiegend sogar die Richtwerte für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten werden könnten.

Eine weitergehende Rücksichtnahme könne die Nachbarin indes nicht verlangen, da ihr Grundstück an ein schon bisher vorbelastetes Gebiet mit schulischen Einrichtungen (Sporthalle, Sportplatz, Realschule und Gymnasium) und einen Behördenparkplatz angrenze.

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