Lärm Mindestflughöhe für Militär-Jets über Trier korrigiert

Trier · Seit Ende August dürfen Kampfjets nicht mehr so tief wie gewohnt über Trier fliegen. Grund dafür ist, dass die Stadt in die Liste der Kommunen mit mehr als 100000 Einwohnern aufgenommen worden ist. Dies war bisher aufgrund veralteter Daten nicht geschehen.

 F 16 von der Airbase Spangdahlem.

F 16 von der Airbase Spangdahlem.

Foto: klaus kimmling (kik), klaus kimmling

(har) Manchmal braucht es eben einige Jahre, ehe sich Erkenntnisse durchsetzen. So galt Trier bis vor einigen Tagen bei der militärischen Flugüberwachung als Stadt mit weniger als 100000 Einwohnern. Erst nach mehrfacher Nachfrage teilte Oberstleutnant Hartmut Beilmann vom Luftwaffenamt Köln nun mit, dass Trier aufgrund der „kontinuierlichen Überprüfung der Bevölkerungszahlen hinsichtlich der Regelungen des militärischen Flugbetriebs nunmehr erneut in die Liste der Städte mit über 100000 Einwohnern aufgenommen wird“.

Diese Änderung werde im militärischen Luftfahrthandbuch umgesetzt und gelte ab sofort. Warum dies erst auf Nachfrage geschieht, hat einen einfachen Grund. Die Liste mit den Städten mit mehr als 100000 Einwohnern beruht auf den Zahlen des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2005. Und damals gab es offiziell 99843 Trierer. 2001 bis 2004 waren es jeweils mehr als 100000, teilt Harry Krajzar vom Statistischen Bundesamt mit. 2006 lag die Zahl bei 103753. Und was bedeutet die Aufname in die Liste der Großstädte? Militär-Jets müssen die Stadt in einer größeren Höhe überfliegen als bisher. Für Gemeinden unter der 100000er-Grenze gelten 1000 Fuß Mindestflughöhe über Grund. Das entspricht rund 330 Metern. Für Großstädte und über Kernkraftwerken verdoppelt sich diese Mindestflughöhe. Jets der Nato-Streitkräfte müssen dementsprechend mindestens rund 660 Meter über Grund bleiben. Und ab welchem Punkt wird diese Höhe gemessen? Auch auf diese Frage hat das Luftwaffenamt eine Antwort. „Die 2000 Fuß werden vom höchsten Punkt der Stadt aus berechnet“, teilt Stabsfeldwebel Frank Bendels vom Luftwaffenamt mit. Womit sich die Frage stellt, wo der höchste Punkt der Stadt ist. Die Region um die Porta Nigra kommt auf gerade einmal rund 125 Meter über dem Meeresspiegel. Südöstlich des Stadtteils Irsch ist der höchste Punkt der Stadt. 427,1 Meter sind es dort nach Angabe von Ralf Frühauf vom Pressesamt der Stadt Trier.

Daraus ergibt sich eine Mindestflughöhe über Trier von knapp 1090 Metern. So richtig scheint sich die Neuaufnahme in die Orte mit einer Mindestüberflughöhe von 2000 Fuß noch nicht durchgesetzt zu haben. So berichtet der Trierer Henrik Jäger, dass er jüngst die Auskunft erhalten habe, dass Trier nicht in der Liste mit den Städten mit mehr als 100000 Einwohnern und damit mit einer größeren Überflughöhe auftaucht. Jäger hat sich mehrfach mit Beschwerden über niedrig fliegende Jets beim Bürgertelefon des Luftwaffenamts gemeldet. Unter anderem hatte er den Überflug zweier Jets moniert, die am 9. Juli über Trier unterwegs waren. Dabei handelte es sich laut Luftwaffenamt um zwei belgische Kampfflugzeuge, die in einer Höhe von rund 500 Metern über dem Tarforster Plateau unterwegs waren. Nach der bis Ende August gültigen Mindestflughöhe war das hoch genug. Inzwischen wäre das zu tief.

Meinung

Von Harald Jansen

Fadenscheinige Begründung


Die Trierer können sich freuen. Denn die Militärjets müssen entweder um das Stadtgebiet einen Bogen machen oder höher fliegen. Das wird den Fluglärm reduzieren. Der stammt übrigens nicht nur von Jets der Air-Force aus Spangdahlem. Schließlich tummeln sich am Himmel Maschinen aus nahezu allen Nato-Herren-Ländern. Weniger erfreulich: Die Einwohnerzahl der Stadt lag in den vergangenen Jahren bis auf eine Ausnahme immer oberhalb der magischen 100000er-Grenze, ab der eine höhere Überflughöhe vorgeschrieben ist. Und dieser Ausnahmewert wird nun seit Jahren als Begründung dafür genommen, auf bis zu 300 Meter Höhe über dem höchsten Punkt Triers runtergehen zu dürfen. Ebenso unerfreulich ist, dass das Luftwaffenamt einerseits die Anhebung der Mindestflughöhe auf etwas mehr als 600 Meter auf TV-Anfrage bestätigt. Andererseits sagt ein Bürger, er sei jüngst am Fluglärm-Telefon damit abgespeist worden, Trier läge unterhalb der 100000er-Grenze. Deshalb seien nur 300 Meter einzuhalten. Solche Unstimmigkeiten sollte es gerade beim Militär nicht geben, wo auf die Einhaltung der Vorschriften doch solch großer Wert gelegt wird.

h.jansen@volksfreund.de

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