Kriminalität Missbrauch im Bistum Trier: Eine Schocknachricht im Gottesdienst

Trier · Ein Trierer Bistumspriester soll vor 13 Jahren einen Minderjährigen missbraucht haben. Die Gemeinde wurde am Wochenende informiert.

 Rund um den Trierer Dom sorgt ein neuer Missbrauchsfall für Negativ-Schlagzeilen. 

Rund um den Trierer Dom sorgt ein neuer Missbrauchsfall für Negativ-Schlagzeilen. 

Foto: Friedemann Vetter

Seit dem Wochenende beschäftigt ein neuer Missbrauchsfall das Bistum Trier. Nach Angaben einer Sprecherin wurde ein katholischer Priester suspendiert, nachdem das Bistum zuvor von einem länger zurückliegenden Missbrauch erfahren habe. Zudem sei die Staatsanwaltschaft informiert worden, hieß es.

Nähere Angaben zu dem Fall, der 13 Jahre zurückliegen soll, machte das Bistum nicht. Die betroffenen Pfarreien seien aber informiert worden, hieß es auf Nachfrage unserer Redaktion. In der Pfarreiengemeinschaft in der Region Trier, in der Geistliche damals tätig war, wurden die Gläubigen am Wochenende während des Gottesdienstes informiert. Zuletzt war der Priester in der Region Koblenz eingesetzt. Auch dort dürfte nicht unbemerkt geblieben sein, dass der Pfarrer plötzlich keine Messen mehr hält und auch sonst nicht mehr öffentlich in Erscheinung tritt, seitdem der Trierer Bischof Stephan Ackermann ihm die Ausübung priesterlicher Dienste verboten hat.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall, nachdem sie vom Bistum über die Vorwürfe informiert worden ist. Wie dort der Stand der Dinge ist, war zunächst unklar. Der Missbrauch dürfte allerdings nicht verjährt sein, auch wenn die Tat schon 13 Jahre zurückliegen soll. Die Altersgrenze für den Beginn der Verjährungsfrist ist in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich erhöht worden – von 18 auf inzwischen 30 Jahre. Bis dato nicht angezeigte Täter müssen somit inzwischen länger damit rechnen, für die sexuellen Übergriffe doch noch eines Tages belangt zu werden.

Auch kirchenrechtlich ist der Missbrauch nicht verjährt. Seit 2001 hat die Römische Glaubenskongregation die kirchlichen Strafverfahren bei Missbrauch an Minderjährigen durch Geistliche an sich gezogen und die Verjährungsfristen verlängert. Die Normen wurden 2010 nochmals verschärft. Seither greift das Kirchenrecht auch in vielen Fällen, die vor weltlichen Gerichten verjährt sind oder nicht als Straftaten gelten. Im aktuellen Trierer Fall ruht die kirchenrechtliche Voruntersuchung bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. In einem anderen Trierer Fall ist sie abgeschlossen.

Weil er vor mehr als 15 Jahren einen Jugendlichen missbraucht haben soll, muss sich nach einem Beschluss der vatikanischen Glaubenskongregation derzeit ein Ruhestandsgeistlicher aus der Region vor einem Kirchengericht verantworten. Das Bistum hatte zuvor eine kirchenrechtliche Voruntersuchung der Vorwürfe gegen den 73 Jahre alten Geistlichen abgeschlossen und das Ergebnis nach Rom gemeldet. Die dortige Glaubenskongregation sei den Empfehlungen des Trierer Bischofs Stephan Ackermann gefolgt und habe einen Strafprozess angeordnet, hieß es bei Bekanntgabe im vergangenen Jahr.

Die Missbrauchsvorwürfe gegen den Priester waren vor drei Jahren bekannt geworden. Auch die Trierer Staatsanwaltschaft wurde seinerzeit informiert, stellte die Ermittlungen aber wieder ein, weil die möglichen Übergriffe verjährt seien, wie es damals hieß. Parallel dazu hatte das Bistum ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet und dem Geistlichen untersagt, Gottesdienste zu halten. Der Priester bestritt die Vorwürfe seinerzeit.

Dem Bistum Trier waren in den zurückliegenden Jahren immer wieder größtenteils länger zurückliegende Missbrauchsfälle angezeigt worden. Nach offiziellen Angaben haben sich bis Ende vergangenen Jahres 216 Missbrauchsopfer  gemeldet. 73 verstorbene und 39 noch lebende Kleriker wurden beschuldigt.

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