Missbrauchs-Fall: Inzest-Vater muss zehn Jahre in Haft

Weil er mindestens acht seiner 14 Kinder jahrelang missbraucht hat, muss ein 54-jähriger Mann aus der Eifel für zehn Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte hatte am zweiten Prozesstag vor dem Trierer Landgericht überraschend ein volles Geständnis abgelegt.

Missbrauchs-Fall: Inzest-Vater muss zehn Jahre in Haft
Foto: Friedemann Vetter

Trier. (sey) Einer der spektakulärsten und - gemessen an den Vorwürfen - wohl auch widerlichsten Prozesse in der Trierer Justizgeschichte ist deutlich schneller als gedacht zu Ende gegangen. Sergej N. räumte am Freitag in einer von seinem Verteidiger Alexander Pochilko verlesenen Erklärung sämtliche Missbrauchsvorwürfe der Trierer Staatsanwaltschaft ein. Damit bekannte sich der 14-fache Familienvater für schuldig, vier Töchter und vier Söhne in insgesamt mindestens 104 Fällen teils brutal und unter Androhung von Gewalt missbraucht zu haben. Beim Prozessbeginn am Mittwoch hatte es noch so ausgesehen, als würde Sergej N. allenfalls ein Teilgeständnis ablegen. Nach einem Appell des Vorsitzenden Richters Albrecht Keimburg verständigten sich alle Prozessbeteiligten im Vorfeld des zweiten Verhandlungstages auf eine Höchststrafe von zehn Jahren, wenn der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegt. Das Angebot zeigte Wirkung. Nach einem mehrstündigen Gespräch mit seinem Verteidiger stimmte Sergej N. dem "Deal" zu. Zugleich entschuldigte sich der 54-jährige arbeitslose Kraftfahrer bei den Opfern. "Ich habe meinen Kindern großes Leid angetan. Das bereue ich sehr", ließ der mit seiner Familie seit 1991 in einem 350-Seelen-Dorf im Altkreis Prüm wohnende Mann über seinen Verteidiger verkünden.

Wegen der Prozessabsprache im Vorfeld kam es während der gestrigen Urteilsverkündung zu einer heftigen verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Vorsitzenden Richter Albrecht Keimburg und Staatsanwalt Sebastian Jakobs. Der Grund: Zehn Jahre Höchststrafe waren vereinbart, aber der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer zwölf Jahre Haft. Das roch für Keimburg nach "öffentlichkeitswirksamer Kosmetik" und "unfairem Verhalten". Das wiederum wollte Jakobs nicht auf sich sitzen lassen. "Ich habe vorher erklärt, dass ich zwölf Jahre für sinnvoll halte, aber zehn Jahre auch akzeptiere", konterte der Ankläger.

Ein verbales Gefecht, wie man es vor Gericht nicht alle Tage erlebt. Das Urteil gegen den 54-jährigen Kinderschänder ist jedenfalls rechtskräftig.

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