Mit dreisten Tricks ans Geld der Verbraucher

Trier · Gleich 7000 Euro wurden einer Verbraucherin vom Konto abgebucht, einem anderen Betroffenen 3000 Euro. Bei der Verbraucherzentrale Trier häufen sich die Klagen: "Viele Bürger bekommen derzeit trickreich Verträge von Lottospielgemeinschaften untergejubelt", sagte Verbraucherschützerin Renate Schröder.

(hw) "Ist das Ihre Konto-Nummer?" Die 62-Jährige ist ganz erstaunt, dass der Anrufer, der sich als Mitarbeiter einer Lottospielgemeinschaft vorgestellt hat, ihre persönlichen Daten kennt. "Ja, die Nummer stimmt", bestätigt sie. Ein schwerer Fehler, wie sich schnell herausstellt. In den kommenden Wochen wird der Frau von unterschiedlichen Gesellschaften Geld vom Konto abgebucht. Erst 14,80 Euro, dann mehrfach 140 Euro. Erst als sie nicht mehr weiter weiß, unterdrückt sie ihr Schamgefühl und sucht bei einer Freundin Rat. Gemeinsam gehen sie zur Verbraucherzentrale."

Die Masche ist immer ähnlich. In einem Fall wurden so einer Frau sogar 7000 Euro vom Konto abgebucht, in einem andern Fall waren es 3000 Euro", erklärt Renate Schröder von der Verbraucherzentrale Trier. Meist aber handele es sich um kleinere Beträge. Die Verbraucherzentrale in Trier hat längst auf die Inflation dieser Anfragen reagiert und einen Musterbrief aufgesetzt. Die Chancen, sich gegen solche Tricks zu wehren, sind nämlich in der Vergangenheit deutlich besser geworden. Seit Anfang August gelten neue Regeln bei "belästigender Telefonwerbung" (siehe Hintergrund, Mehrwert-Seite). "Der Anbieter muss beweisen, dass am Telefon ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist", sagt Gudrun Hansen, Verbraucherzentrale Trier. Und auch dann bestehe immer noch die Gelegenheit, dem Vertrag zu widersprechen. Wichtig sei es aber, dass auch die Verbraucher einige Ratschläge beherzigen. "Geben Sie niemals am Telefon vertrauliche Daten wie Kontonummern heraus", raten die Verbraucherschützerinnen. Sind den Anbietern die Bankdaten schon bekannt, sei es wichtig, unbedingt seine Kontobewegungen im Auge zu behalten. "Gegebenenfalls können Sie Lastschriften von Ihrer Bank zurückbuchen lassen", sagt Schröder.

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