Sicherheit Jagd mit Hubschrauber auf Corona-Sünder

Trier · Polizei kontrolliert Wanderer in der Eifel aus der Luft. Land stellt klar: Es geht nur um Aufklärung.

 Polizeiarbeit von oben: Ein Hubschrauber kreiste am Sonntag über der Eifel. Bei dieser Aufnahme handelt es sich um ein Symbolbild.

Polizeiarbeit von oben: Ein Hubschrauber kreiste am Sonntag über der Eifel. Bei dieser Aufnahme handelt es sich um ein Symbolbild.

Foto: dpa/Wolfram Kastl

Viele Wanderer in der Eifel wunderten sich, als sie am Sonntag von einem Polizeihubschrauber aus der Luft beobachtet wurden. Die Beamten sahen sich von oben unter anderem an, wie viele Menschen in der Teufelsschlucht (Eifelkreis Bitburg-Prüm) unterwegs waren. Damit sollte die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen kontrolliert werden. Noch immer gilt in Rheinland-Pfalz eine Kontaktbeschränkung. Personen aus einem Haushalt dürfen nicht mehr als eine fremde Person in der Öffentlichkeit treffen. Und Menschenansammlungen sind verboten.

Weil die Hubschrauberbesatzung auf den Wanderwegen in der Teufelsschlucht bei frühlingshaftem Sonntagswetter viele Menschen gesehen hatte, informierten die Polizisten ihre Kollegen am Boden. Beim Eintreffen der Beamten sei die Lage aber entspannt gewesen, teilte ein Sprecher der Trierer Polizei am Sonntag mit. Die Bevölkerung nehme die Regeln nach wie vor an, sagte er. Der Hubschrauber sei am Sonntag nicht nur in der Region Trier, sondern in ganz Rheinland-Pfalz unterwegs gewesen.

Der Einsatz ist von einigen Bürgern zum Teil heftig kritisiert worden. Auch auf der Volksfreund-Facebook-Seite wurde oftmals Unverständnis über die Luftüberwachung geäußert.

Doch was genau soll die Beobachtung aus der Luft bringen?  Die eingesetzten Kräfte betrieben „Aufklärung aus der Luft, um ein Lagebild erstellen und größere Personenansammlungen erkennen zu können“, sagte ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums. Seit Inkrafttreten der Schutzmaßnahmen werde der Hubschrauber immer wieder an Wochenenden eingesetzt. Dabei gehe es aber nicht um die Überwachung von Verstößen, sondern eben um „Aufklärungsmaßnahmen“. Bei Feststellung mutmaßlicher Verstöße, zum Beispiel größere Personengruppen, die sich nicht an die Abstandsregeln hielten, erfolge grundsätzlich eine Anforderung von Funkstreifen, „die die entsprechenden Maßnahmen am Boden treffen“, so der Ministeriumssprecher. Die Hubschrauberbesatzung könne dabei „koordinierende Aufgaben“ übernehmen, etwa die Polizisten am Boden zum Einsatzort lotsen. Die Aufklärung erfolge an besonderen Orten, wie zum Beispiel über Naherholungsgebieten. Die Örtlichkeiten würden von den zuständigen Polizeipräsidien bestimmt. Die Flugroute orientiere sich unter anderem an der Wetterlage und sonstigen Einsätzen, heißt es aus dem Ministerium.

Zu Kosten des Einsatzes konnte der Sprecher nichts sagen: Es handele sich um einen normalen unterstützenden Polizeieinsatz. „Da werden keine Kostenberechnungen angestellt.“

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