Corona-Lockerungen Möbel Martin klagt gegen Verkaufs-Beschränkung

Konz/Mainz · Im Saarland darf Möbel Martin seine Filialen wieder komplett öffnen und nicht nur auf 800 Quadratmetern. Das saarländische Unternehmen hat dort erfolgreich gegen die Corona-Schutzverordnung geklagt. Auch in Rheinland-Pfalz klagt der Möbelriese gegen die Vorgabe. Eine Entscheidung wird es wohl diese Woche noch nicht geben.

Möbel Martin klagt gegen Zwangsschließung
Foto: TV/Anke Pipke

In Rheinland-Pfalz und im Saarland dürfen seit vergangene Woche wieder alle Geschäfte öffnen, deren Verkaufsfläche nicht größer als 800 Quadratmeter ist. Geschäfte (außer Autohäuser und Baumärkte), die größer sind, müssen ihre Verkaufsfläche entsprechend reduzieren. Während in Nordrhein-Westfalen größere Möbelhäuser unabhängig von ihrer Größe öffnen dürfen, ist das in Rheinland-Pfalz verboten. Auch im Saarland war dies bislang der Fall. Am Montag hatte das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis einer Klage von Möbel Martin stattgegeben. Das Unternehmen klagte gegen die Vorgabe, nur auf 800 Quadratmeter sein Sortiment anbieten zu können. Eine Teilöffnung auf 800 Quadratmetern sei für das Geschäftsmodell nicht möglich, begründete das Unternehmen die Klage. Wenn die Einrichtungshäuser weiter geschlossen bleiben müssten, riskiere man den Fortbestand des Traditionsunternehmens und die Zukunft von 2000 Mitarbeitern, hieß es in einer Mitteilung.