Kriminalität Möglich oder ausgeschlossen: Kann der Trierer Amokfahrer aus der U-Haft entlassen werden?

Trier · Die Entlassung eines verurteilten Mörders aus der U-Haft sorgte dieser Tage in Rheinland-Pfalz für Kopfschütteln. War das ein Einzelfall? Und könnte von einer solchen Entscheidung auch der Trierer Amokfahrer profitieren?

Die Untersuchungshaft ist in der Regel zeitlich begrenzt. Ein verurteilter Mörder aus der Pfalz wurde deshalb vorübergehend aus dem Gefängnis entlassen.

Die Untersuchungshaft ist in der Regel zeitlich begrenzt. Ein verurteilter Mörder aus der Pfalz wurde deshalb vorübergehend aus dem Gefängnis entlassen.

Foto: dpa/Felix Kästle

Die vorübergehende Freilassung eines noch nicht rechtskräftig verurteilten Mörders aus der Untersuchungshaft hat in den zurückliegenden Tagen in Rheinland-Pfalz für Aufregung gesorgt. Zwar sitzt der 19-jährige Pfälzer inzwischen wieder im Gefängnis. Doch das Unverständnis in der Bevölkerung über den Fall ist groß. Und es bleiben Fragen: Wie häufig kommt so etwas vor? Und droht eine solche Freilassung womöglich auch im Fall des ebenfalls verurteilten, aber noch in U-Haft sitzenden Trierer Amokfahrers passieren?