Morbach: Keine Klage wegen B 327

Die Einheitsgemeinde Morbach klagt nicht gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Frankfurt-Hahn

Dies geschieht, obwohl die Gemeinde Morbach starke Vorbehalte gegen die dauerhaft unterbrochene Hunsrückhöhenstraße zwischen Lötzbeuren und Raversbeuren hat. Die Kommune hatte gutachterlich prüfen lassen, ob sie klagebefugt ist. Das Urteil der Fachleute fiel nach Angaben von Büroleiter Theo Gätz negativ aus. Der Gemeinderat hatte seine Entscheidung in Sachen Klage von dieser Klagebefugnis abhängig gemacht.

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