Justiz Sexualtäter muss in Sicherungsverwahrung

Trier · Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 260 Fällen war ein Mann 2015 zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Gegen den Betroffenen hat das Landgericht Trier gestern auch die Sicherungsverwahrung angeordnet.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 260 Fällen war ein Mann 2015 zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Gegen den Betroffenen hat das Landgericht Trier gestern auch die Sicherungsverwahrung angeordnet.
Foto: TV/Friedemann Vetter

Das Leben des heute 61-Jährigen – so ein Gutachten – war schon seit dem 14. Lebensjahr von seiner homopädophilen Neigung geprägt. 2015 stand der im Raum Morbach lebende Mann zum zweiten Mal vor dem Landgericht. Der Vorwurf damals: 260 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und 26 Mal sexueller Missbrauch von Kindern. Schon 2012 war der Betroffene vom Landgericht einschlägig verurteilt worden. Im September 2015 verurteilte ihn die Trierer Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten (der TV berichtete).

In dieser Woche stand der Verurteilte auf Antrag der Staatsanwaltschaft erneut vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts. Diesmal ging es nicht mehr um die Höhe der Schuld, sondern um die Frage, ob der Mann nach der späteren Haftentlassung aufgrund seiner Veranlagung rückfällig werden könnte. Es galt folgende Fragen zu klären: Sind erneut minderjährige Opfer zu befürchten? Stellt er eine Gefahr für die Allgemeinheit dar?

Im Fokus dieses besonderen Verfahrens stand somit der psychische Zustand des in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dietz Inhaftierten. Zum Verhalten des Betroffenen wurden Vertreter der Anstaltsleitung gefragt. Nicht zum Zuge kam die Anstaltstherapeutin, weil der 61-Jährige sie nicht von ihrer Schweigepflicht befreit hatte. Von wesentlicher Bedeutung war daher das Gutachten der zusätzlich hinzugezogenen Psychiaterin Dr. Sylvia Leupold. Deren Prognose enthielt mehr negative als positive Elemente.

Die vom Betreffenen hervorgehobene Verhaltensänderung sei fraglich. Es handele sich um einen fixierten Missbrauchstäter, dessen Sexualstruktur von der Pädophilie beeinflusst werde. Als Möglichkeit schlug Leupold eine entsprechende Spezialtherapie vor.

Darauf aufbauend wiederholte Staatsanwalt Wolfgang Spies den Antrag auf Anordnung der Sicherungsverwahrung. Dies schließe auch eine erneute Überprüfung vor einem späteren Entlassungstermin nicht aus. Die Frage derzeit sei, ob der Verurteilte derzeit eine Gefahr darstelle für den Fall, dass man ihn entlassen würde. Und dies müsse mit Ja beantwortet werden. Dem Antrag schlossen sich die Anwälte der Nebenkläger, Eva Kaletsch und Mario Wacker, an.

Verteidiger Jörn Hoffmann bezweifelte, ob man seinem Mandanten in der JVA bisher alle erforderlichen Therapiemöglichkeiten geboten habe. Hoffmann: „Er ist auf gutem Weg und es ist viereinhalb Jahre vor seiner Entlassung zu früh, über eine Sicherungsverwahrung zu entscheiden.“

Die Kammer gab dem Antrag auf Anordnung einer Sicherungsverwahrung statt. Vorsitzender Richter Armin Hardt fasste die JVA-Aussagen und das Gutachten zusammen: „21 Monate Therapie in der JVA sind ohne Ergebnis geblieben. Die Problematik des Betreffenden ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgebaut und die Wahrscheinlichkeit neuer Sexualstraftaten ist hoch.“ Dies sei keine günstige Prognose. Die Kammer empfehle daher die Teilnahme an einer besonderen Verhaltenstherapie für Sexualstraftäter, auf die dann bei Erfolg die Behandlung in einer Sozialtherapeutischen Anstalt folgen könnte.

Weder Anklage noch Verteidigung äußerten sich zu der Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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