19-Jähriger mit einer Cannabispflanze erwischt

Wittlich · Gerade noch am Gefängnis vorbeigeschrammt: Das Amtsgericht Wittlich hat einen 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Er züchtete eine Hanfpflanze, obwohl er bereits unter Bewährung stand.

Wittlich. Eine elf Zentimeter kleine Pflanze hat einem Angeklagten beim Wittlicher Amtsgericht fast seine Bewährung gekostet. "Eine Straftat während der Bewährungszeit ist eigentlich eine Todsünde", sagte Richter Josef Thul.
Der 19-Jährige aus Wittlich hatte in seinem Zimmer eine kleine Cannabispflanze gezogen. Nachdem die Polizei einen Hinweis erhalten hatte, fanden sie das grüne Gewächs.
"Die Pflanze gehört nicht mir", sagte der Angeklagte noch am Anfang der Verhandlung. Nach einem kurzen Gespräch mit Verteidiger Jörg Hosp ist er einsichtig und gibt den Besitz zu. Er habe mal schauen wollen, ob so ein Anbau funktioniere. "Warum denn so ein Mist zwischendurch?", sagte Richter Thul. Denn der Angeklagte sitzt nicht zum ersten Mal vor Gericht. 2013 ist er zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Diebstahl und Hausfriedensbruch sind nur ein kleiner Teil der Vorstrafenliste.
Doch der 19-Jährige hat noch einmal Glück gehabt: Er erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Die Jugendgerichtshelferin Elisabeth Brieske bestätigte positive Fortschritte: "Der Angeklagte macht einen deutlich veränderten Eindruck." Da der junge Mann wegen enormer erzieherischer Probleme und wenigen positiven Vorbildern reifeverzögert sei, halte sie eine Jugendstrafe für den Angeklagten für angemessen. "Bei dem jungen Mann ist Nachreife festzustellen", sagte Richter Thul. Die letzten zwei Drogenscreenings seien negativ ausgefallen, und er bemühe sich um einen Job. Staatsanwältin Nina Dirion-Gerdes sprach von einem recht guten Bewährungsverfahren und einer positiven Sozialprognose. "Es ist bei einem kleinen Pflänzchen geblieben", sagte der Richter. Der Angeklagte habe das Vertrauen verdient. Zusätzlich soll es alle vier bis acht Wochen einen Drogentest geben. Ein weitere Chance für den Angeklagten in den drei Jahren Bewährungszeit. "Doch sie wissen, das lässt sich nicht ein paar Mal wiederholen", sagte der Richter am Ende der Verhandlung. sjs

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