23-Jähriger gesteht vier Diebstähle

Wegen viermaligen Diebstahls hat das Wittlicher Amtsgericht einen 23-jährigen Wiederholungstäter zu sechs Monaten Haftstrafe auf Bewährung und 150 Arbeitsstunden verurteilt.

Wittlich. (sys) Es war nicht das erste Mal, dass der verschuldete, 23 Jahre alte Hartz-IV-Empfänger wegen Diebstahls vor Gericht stand. Bereits als Jugendlicher war er in zwei Fällen verurteilt worden.

Auf die Frage nach einer Berufsausbildung schüttelte er bei der Verhandlung vor dem Wittlicher Amtsgericht den Kopf. Nach seinem Sonderschulabschluss brach er eine Lehre als Metallbauer ab, verdingte sich als Ein-Euro-Jobber oder verdiente sich 70 Euro im Monat zum Arbeitslosengeld dazu. Bei seinen Verurteilungen nach Jugendstrafrecht war er ohne Haftstrafe davongekommen. Nun sah es die Vorsitzende Richterin an der Zeit, ein Zeichen zu setzen.

Die aktuelle Anklage lautete auf schweren Diebstahl. "Ich weiß, dass ich es gemacht habe", gab der Angeklagte zu, zwei Mal Waren wie Playstation spiele, Kleider und Tabak im Wert von 350 Euro in einem Wittlicher Supermarkt gestohlen zu haben. Er gestand auch, zwei Räder entwendet zu haben. Auf die Frage, warum er gestohlen habe, zuckte der Angeklagte mit den Schultern. "Vielleicht aus Langeweile. Ich weiß, dass es ein Fehler war." Er versicherte: "Ich mache das nicht mehr."

Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich darauf, den Vorwurf auf einfachen Diebstahl herunterzustufen. Dies war möglich, weil der Besitzer eines der gestohlenen Räder einräumte, dass sein Rad nicht gesichert war. Zudem wurde der Wert des Rades auf nur 50 Euro geschätzt und zählt somit als geringwertig.

Die Richterin sprach sich für eine Haftstrafe von sechs Monaten zur Bewährung aus. Zudem muss der 23-Jährige 150 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.

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