27-Jähriger muss 2400 Euro zahlen

Wittlich · Er hat nach einem Unfall Schäden an seinem Auto bei der Versicherung geltend gemacht, die es bereits vor dem Unfall gab: Das Amtsgericht Wittlich hat einen 27-Jährigen wegen versuchten Versicherungsbetrugs zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 20 Euro verurteilt.

Wittlich. Dass er nicht straffrei davonkommen würde, hat der 27-jährige Angeklagte vor dem Wittlicher Amtsgericht schon vor der Urteilsverkündung vermutet. Und so nimmt der junge Mann das Urteil von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro relativ gelassen hin. Bis Richter Stefan Ehses das Urteil verkünden kann, hat es insgesamt drei Verhandlungstage gebraucht. In dem Verfahren geht es um den Schaden eines Unfalls, der sich vor drei Jahren in der Friedrichstraße ereignet hatte. Der Angeklagte machte danach mehr als 4000 Euro als Schaden geltend. Allerdings ist laut dem vom Gericht beauftragten Gutachter Dr. Volker Kettenring letztlich nur ein Schaden in Höhe von 800 Euro auf diese Kollision zurückzuführen.
Nachdem in der vergangenen Sitzung der vom Angeklagten beauftragte Gutachter wenig Licht in die Sache bringen konnte (der TV berichtete), kommt nun die Vorbesitzerin des Wagens zu Wort. Sie bestätigt, dass es beim Verkauf an den Angeklagten bereits einige Schäden an dem Auto gab, die auch im Kaufvertrag vermerkt waren. Der Anwalt aus Frankfurt, der in einem ersten Verfahren den Angeklagten vertreten hatte, tritt als Zeuge auf. "Ich dachte, das ist eine Null-Acht-15-Sache", sagt er. Doch dann habe sich die Geschichte gedreht, weil die Versicherung unter anderem einen Schaden am Schweller nicht begleichen wollte.
Bei den anschließenden Plädoyers beantragt Staatsanwalt Benjamin Ehlen 90 Tagessätze à 20 Euro. Er wirft dem Angeklagten vor, die Vorschäden am Wagen verschwiegen zu haben. Und auch die Tatsache, dass es bereits andere Verfahren wegen eines absichtlich verursachten Verkehrsunfalls und außerdem wegen des Verkaufs eines Autos mit zurückgedrehtem Tacho gab, sprechen aus seiner Sicht gegen den 27-Jährigen. Verteidiger Jörg Hosp beantragt dagegen Freispruch. Er argumentiert, dass der Gutachter nicht sorgfältig gearbeitet hat und sein Mandant lediglich unterlassen hätte, Vorschäden zu melden. Richter Ehses geht jedoch mit den 120 Tagessätzen noch über den Antrag des Staatanwalts hinaus. "Damit sind sie ganz gut weggekommen", sagt der Richter abschließend.

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