27-Jähriger nach Angriff auf Freund der Ex-Freundin verurteilt

Wittlich · Erst provozierte er aufgrund seiner Fahrweise fast einen Unfall. Dann schlug und trat er den neuen Freund seiner früheren Lebensgefährtin. Nun hat das Amtsgericht Wittlich einen 27-Jährigen zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Den Führerschein ist er außerdem los.

Sichtlich erleichtert hat ein 27-jähriger Angeklagter seine Fahrerlaubnis noch in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Wittlich abgegeben. Erleichtert wohl deshalb, da er um Haaresbreite einer neunmonatigen Haft entgangen ist. Denn Richter Hermann-Josef Weber hat die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.Diesem Urteilsspruch vorausgegangen waren gleich zwei Vergehen, zu denen sich der Mann auch bekennt. Zeugen müssen deshalb nicht gehört werden. Im März hatte er auf der B.49 bei Wittlich-Dorf erst einen nach links abbiegenden Lastwagen so überholt, dass dessen Fahrer nur durch eine Vollbremsung eine Kollision verhindern konnte. Anschließend fuhr der Angeklagte in einen Feldweg, wo sich die Ex-Freundin und deren neuer Lebensgefährte befanden. Der 27-Jährige schubste seinen Kontrahenten. Anschließend schlug und trat er den Mann. Der erlitt Prellungen und klagte über Schmerzen im Knie.
Da der Ablauf der Ereignisse vom Angeklagten so bestätigt wird, steht eigentlich einem Urteilsspruch nichts mehr im Wege.
Doch so einfach ist die Sache nicht - eben weil es sich nicht um irgendeinen Unbeteiligten, sondern um den neuen Freund der früheren Lebensgefährtin des Angeklagten handelt. Mit ihr hat der 27-Jährige ein gemeinsames Kind. Und der Neue war zudem einst der beste Freund des Wittlichers. Das solle keine Entschuldigung sein, sondern eine Erklärung für sein Verhalten, sagt der Mann.
Was aus Sicht des Richters bei der Urteilsfindung jedoch noch weitaus schwerer wiegt als diese Erklärung, sind die früheren Verurteilungen des Mannes. Der musste sich bereits mehrfach vor Gericht verantworten. Unter anderem auch wegen seines Verhaltens im Straßenverkehr.
Für Staatsanwalt Felix Huth ist aufgrund der Vorgeschichte dann auch klar, dass es im aktuellen Fall keine Bewährungsstrafe geben kann. Verteidigerin Martha Schwiering bittet das Gericht hingegen, dem Angeklagten "noch einmal eine Chance zu geben."
Diese Chance gewährt Richter Weber dann auch. Für den Angeklagten spreche, dass er einer geregelten Arbeit nachgehe und bisher nicht wegen Körperverletzung aufgefallen sei. Gleichwohl besteht er darauf, dass der Angeklagte noch im Gerichtssaal seinen Führerschein abgibt. "Sie gehören nicht mit einem Auto auf die Straße", sagt Weber. Erst in zwei Jahren kann der Angeklagte versuchen, die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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