30-jähriger wegen Brandstiftung vor Gericht: Teilgeständnis und Widersprüche

Trier/Wittlich · Bedrohung, gefährliche Körperverletzung, versuchte schwere Brandstiftung: Diesen Vorwürfen muss sich ein 30-jähriger Mann aus dem Raum Wittlich stellen. Vor dem Landgericht Trier hat er gestern nur einen Teil der Taten eingeräumt.

Trier/Wittlich. Ein knapp zweijähriges Kind lacht im Verhandlungssaal am Trierer Landgericht. Die Mutter hält es kurz vor Prozessbeginn auf dem Arm. Der Vater winkt ihm zu. Seit sechs Monaten haben sich Vater und Sohn nicht mehr gesehen. Denn seit sechs Monaten ist der 30-Jährige in Untersuchungshaft. Heute sitzt er auf der Anklagebank.
Die Vorwürfe wiegen schwer: Der Angeklagte soll nicht nur versucht haben, das Haus, in dem er mit seinem Kind, der Mutter und der Schwiegermutter gelebt hat, in Brand zu stecken, sondern auch seine Freundin geschlagen und eine Keramikkugel nach ihr geworfen zu haben. Vor Gericht erklärt der 30-Jährige: "Ich bin kein Brandstifter und erst recht kein Frauenschläger." Seine ehemalige Lebensgefährtin sagt: "Ich traue ihm alles zu, sowohl im Guten als auch im Schlechten."
Kennengelernt haben sich die beiden hinter Gittern. Er hat bereits mehrere Vorstrafen und insgesamt neun Jahre Haft verbüßt. Sie arbeitete als Justizvollzugsbeamtin, bis sie aufgrund einer Beziehung zu einem, allerdings anderen, Gefangenen vom Dienst suspendiert wurde. Eskaliert ist die Beziehung im Herbst 2012. Doch schon mit Beginn der Schwangerschaft ging das Beziehungsdrama los. Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben mit elf Jahren erste Erfahrungen mit Heroin sammelte, will sich auch damals mit Alkohol und Tabletten getröstet haben. "Jeder Streit ist bei uns ausgeartet", erzählt er. "Wir haben uns oft an den Kopf geworfen, uns den Hals aufzuschneiden oder uns im Schlaf zu ersticken."
In vielen Punkten gibt es widersprüchliche Aussagen: So behauptet die Freundin des Angeklagten, er habe sich umbringen wollen. Er hätte ihr eines Abends erzählt, jede Menge Tabletten geschluckt zu haben, und habe sich dann hingesetzt und angefangen, einen Abschiedsbrief zu schreiben. Daraufhin habe sie Hilfe gerufen. Der 30-Jährige bekräftigt aber: "Ich habe keine Suizidgedanken."
Nachdem der Angeklagte eine Nacht in der Psychiatrie verbracht hatte, eskalierte die Situation am nächsten Morgen in der gemeinsamen Wohnung: Im Streit soll der Angeklagte die Frau geschlagen haben. Er bestreitet dies vor Gericht. Sie flüchtete daraufhin aus der Wohnung ins Auto der Mutter, wo sich auch das Kind befand. Der Mann verfolgte die drei mit dem Auto seiner Lebensgefährtin, obwohl er keinen Führerschein besitzt. Dieses setzte er später über einen Blumenkübel hinweg an die Hauswand. Dann soll er zwei volle Benzinkanister geholt und im Schlafzimmer zumindest einen Teil des Benzins ausgegossen haben. Der 30-Jährige behauptet, er habe nie die Absicht gehabt, das Haus wirklich in Brand zu stecken. "Wenn ich dieses Haus hätte anzünden wollen, hätte ich das getan", sagt der Angeklagte. "Für ein Klicken mit dem Feuerzeug hätte die Zeit gereicht." Die Wittlicher Polizisten, die zuerst vor Ort waren, sagen vor Gericht aus, er habe sich bereitwillig festnehmen lassen. Ein Feuerzeug habe er in der Hosentasche gehabt.
Den Antrag des Verteidigers Otmar Schaffarczyk, den Haftbefehl außer Kraft zu setzen, weist die Kammer zurück. Der Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. An den kommenden Verhandlungstagen werden sich die Richter mit seiner Vorstrafenliste beschäftigen und weitere Zeugen anhören. Mit einem Urteil ist Anfang Juni zu rechnen.

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