34 Monate Haft für Drogenabhängigen

Wittlich · Zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft hat das Amtsgericht Wittlich einen 39-jährigen Drogenabhängigen wegen besonders schweren Diebstahls verurteilt. Der Mann sitzt zurzeit die Strafe für ein anderes Urteil in der Wittlicher Justizvollzugsanstalt ab.

Wittlich. In Handschellen ist am Donnerstag ein 39-Jähriger von zwei Beamten in den Gerichtssaal des Amtsgerichts Wittlich geführt worden. Dort stand der Mann wegen besonders schweren Diebstahls in 29 Fällen vor Gericht.
Der mehrfach vorbestrafte gelernte Maurer stammt aus Kasachstan und lebt seit 1993 in Deutschland. Er arbeitete als Trockenbauer, heiratete und wurde Vater von zwei Kindern. Seit Juni 2010 sitzt er wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Haft.
Vor Gericht gestand er, zwischen März und Juni 2010 in Wittlich 19-mal in öffentliche Gebäude und Geschäftsräume eingebrochen zu sein und gestohlen zu haben.
Zehn weitere Einbruchsversuche scheiterten. Er hinterließ "immensen" Sachschaden, sagte Richter Josef Thul. Was er in den Büros vorfand, waren kleine Geldbeträge, Briefmarken, ein Fahrrad, Kameras, Computer und Navigationsgeräte.
Für den Richter war der Angeklagte kein Unbekannter. Denn der Mann musste sich bereits wegen Drogendelikten verantworten. 25 Euro kostete den Angeklagten eine Spritze Heroin pro Tag, rechnete Thul vor. Dafür habe er Geld gebraucht.
2009 hatte der Richter die damals anstehende Strafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zurückgestellt, weil der Verurteilte in eine Drogentherapie einwilligte.
Nach der Therapie setzte der Richter die Reststrafe zur Bewährung aus. Der Angeklagte wurde rückfällig und musste die verbliebene Haftstrafe antreten.
Bis er allerdings wieder in Haft saß, beging er die 29 ihm zur Last gelegten Taten. Richter Thul machte keinen Hehl daraus, wie sehr das an ihm nagt.
"Was muss ich mir vorwerfen, dass ich Sie rausgelassen habe?", fragte er den Angeklagten. Der blieb die Antwort mit reuevollem Blick schuldig. Warum er die Chance, die er bekamnicht nutzte? "Ich weiß es nicht", war alles, was er auf die immer wieder gestellte Frage zu sagen wusste.
In seiner Urteilsverkündung gab Richter Thul die Antwort. "Der Angeklagte ist ein extrem Suchtabhängiger, mit einer Persönlichkeit, die zu schwach ist, sich dagegen zu wehren." Daher falle es ihm schwer, über ihn zu richten.
"Doch bei allem Verständnis für seine Situation muss man sagen, wer die Möglichkeiten nicht wahrnimmt, muss seine Rechnung selbst bezahlen", sagte der Richter. Allerdings stellte er in Aussicht, die Strafe auch diesmal für eine Therapie zurückzustellen. Der geständige Angeklagte sicherte zu, sich in Langzeittherapie begeben zu wollen.
Das Urteil, das weit unter einer möglichen Strafe jenseits der vier Jahre liegt, nahm die Verteidigerin mit Freude auf. Auch um die Lippen des Angeklagten spielte kurz ein erleichtertes Lächeln. Dann schnappten die Handschellen wieder zu. sys
Insgesamt 29-mal brach der Verurteilte in öffentliche Gebäude und Geschäftshäuser in Wittlich ein, oder versuchte es zumindest. Betroffen waren im vergangenen Jahr mehrere Autohäuser, sieben Mal hintereinander das Haus der Vereine, zweimal hintereinander die Geschäftsstelle der Caritas, Lebensmittelgeschäfte, der Schilderdienst und die Zulassungsstelle der Kreisverwaltung, die Verwaltung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, das Pfarrheim St. Bernhard, der Bauern- und Winzerverband, die Landwirtschaftskammer und der Landfrauenverband, die Niederlassung einer Autovermietung, die Kindertagesstätte am Jahnplatz, ein Friseurgeschäft, ein Fußorthopäde sowie ein Werkzeugdienst. sys

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