53-Jähriger wegen Diebstahls verurteilt

Wittlich · Weil er im Januar einer Frau die Handtasche gestohlen hat, ist ein 53-Jähriger aus Kinderbeuern zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Entscheidend für das Urteil war, dass er zum Zeitpunkt der Tat ein Messer in der Tasche hatte.

Wittlich. Er trägt einen grauen Schnurrbart und einen grünen, etwas ausgeleierten Pullover. Es ist offensichtlich, dass er Mühe hat, vor Gericht zu sprechen. "Ich habe die Tat gemacht", sagt er. Und dann: "Ich habe unter Alkohol gestanden." Ein eindeutiges Geständnis. Zwei Zeugen können daraufhin direkt entlassen werden, ihre Aussage wird nicht mehr benötigt. Es geht um eine Tat, die der 53-Jährige aus Kinderbeuern im Januar verübt hat: Damals entriss er in der Nähe des Rommelsbach-Parkplatzes in Wittlich einer älteren Dame die Handtasche. 115 Euro Bargeld waren darin. "Ich war arbeitslos und brauchte Geld", sagt der Mann vor Gericht. Dass das kein Grund ist, jemanden zu bestehlen, sieht er jedoch ein: "Ich weiß auch nicht, warum ich das gemacht habe." Eine Erklärung für seinen Kurzschluss könnte seine Trunksucht gewesen sein. Der Angeklagte ist alkoholabhängig, nach der Tat unterzog er sich einer 16-wöchigen Entziehungskur. Inzwischen ist er trocken - und hat einen Job. Verantworten muss er sich dennoch für seine Tat. Zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wird er verurteilt, außerdem muss er eine Geldbuße von 800 Euro an den Kinderschutzbund Wittlich zahlen.
Entscheidend für das Urteil ist ein Klappmesser, das der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat griffbereit in seiner Tasche hatte. Zwar gibt er an, das Messer immer bei sich gehabt zu haben, doch das Urteil lautet trotzdem "Diebstahl mit Waffe". Denn, so die Richterin: "Es geht nicht darum, ob das Messer verwendet wurde, sondern dass Sie das Messer bei sich hatten und dies auch wussten." Die Waffe wurde eingezogen, der Täter bekommt sie nicht zurück.
Noch im Gerichtssaal verzichtet der Mann auf Berufung und Revision. Das Urteil ist damit rechtskräftig. gub

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