550 Euro nur für die Grabherstellung

GONZERATH/BERNKASTEL-KUES. Bestattungen haben ihren Preis. Das ist im Hunsrück nicht anders als an der Mosel. Die Unterschiede von Ort zu Ort sind jedoch mitunter erheblich, wie ein Ehepaar aus Gonzerath erkannt hat.

 Die Kosten für den Grabaushub auf dem Kueser Friedhof sind nach Ansicht des Gonzerathers Erwin Klasen schlichtweg zu hoch. Foto: Ursula Schmieder

Die Kosten für den Grabaushub auf dem Kueser Friedhof sind nach Ansicht des Gonzerathers Erwin Klasen schlichtweg zu hoch. Foto: Ursula Schmieder

Ganz schön hoch finden Karin und Erwin Klasen einen Bescheid der Stadt Bernkastel-Kues. Die Gebühren für die Reihengrabbestattung der Mutter der Gonzeratherin belaufen sich auf 1280 Euro. Was zum einen daran liegt, dass sich die Friedhofsgebühren der Stadt ohnehin an der oberen Grenze in der Region bewegen (siehe Gebührenvergleich). Doch der Unmut des Ehepaares rührt im Grunde von einer einzelnen Position her, der Grabherstellung. Die dafür in Rechnung gestellten 550 Euro sind nach Ansicht der beiden "überzogen". Wissen sie doch, in welcher Höhe der Unternehmer seinen Aufwand der Stadt in Rechnung stellte. Denn die Firma hatten sie - nach Einwilligung der Verwaltung - selbst beauftragt. Daher hat Karin Klasen die Rechnung zwar gezahlt, aber fristgerecht Widerspruch eingelegt. Ihre Begründung: "Die Höhe steht in keinem Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten." Aus diesem Grund sei sie nicht gewillt, den Differenzbetrag von 161,40 Euro zu übernehmen. Laut Verwaltung ist eine Rückerstattung jedoch nicht möglich. Für die Gebühren seien nicht die tatsächlich entstandenen Kosten maßgebend, sondern die Beträge der Friedhofsgebührenordnung. Wegen des unterschiedlich hohen Aufwands beim Grabaushub basierten die darin festgelegten Pauschalen auf einer Mischkalkulation, die aus Solidaritätsgründen einheitlich sei. Vielleicht hätten die Gonzerather es dabei belassen. Wäre da nicht der abschließende Hinweis gewesen: "Wir bitten um Mitteilung, ob Sie den Widerspruch zurücknehmen oder ob dieser zur kostenpflichtigen Entscheidung an den Kreisrechtsausschuss vorgelegt werden soll." In der Überzeugung, "dass ein Widerspruch, dem nicht entsprochen wird, beim Kreisrechtsausschuss kostenfrei ist", sieht das Ehepaar darin eine "Einschüchterungstaktik" der Stadt. Nach Auskunft des Kreisrechtsausschusses, bei dem der Widerspruch laut Bernkasteler Verwaltung mittlerweile vorliegt, sind Widerspruchsverfahren jedoch "grundsätzlich kostenpflichtig". Unterliegt der Widersprechende, so die zur Entlastung der Verwaltungsgerichte vorgeschaltete Behörde, werden ihm "in aller Regel die Kosten auferlegt". Da für das Gebiet des Kreises Bernkastel-Wittlich pro Jahr mehr als 500 Fälle verhandelt werden, sei derzeit noch nicht zu sagen, wann dieses Verfahren dort verhandelt wird. Was dann aber keinesfalls zur Debatte stehen wird, sind die Friedhofsgebühren der Stadt Bernkastel-Kues an sich. Dass diese deutlich über denen der Nachbargemeinden liegen, ist der Verwaltung bewusst. Laut Verbandsgemeinde-Büroleiter Heiner Nilles resultiert die Gebührenhöhe jedoch aus der teils schwierigen Lage der vier städtischen Anlagen. Zum Beispiel sei die Pflege des im Hang liegenden Terrassen-Friedhofs Bernkastel sehr aufwändig und kostenintensiv. Was die Spanne zwischen Unternehmerrechnung und behördlicher Aushubgebühr betreffe, sei es nicht etwa so, dass die von der Stadt regulär beauftragte Firma teurer sei. Und die Stadt verdiene daran auch nicht. Denn in dem Differenzbetrag seien die Gemeinkosten enthalten, nennt Nilles Arbeiten wie Heckenschneiden, Baumpflege, Kehren oder die Beseitigung der Abfälle von Pflanzen bis zu Grablichtern und Verpackungsmaterial. "Und das ist bei weitem nicht kostendeckend", sagt er.

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