71-jähriger Brandstifter will freiwillig ins Gefängnis

Idar-Oberstein · Vertagt wurde der Prozess am Amtsgericht Idar-Oberstein, in dem sich ein 71-Jähriger unter anderem wegen schwerer Brandstiftung verantworten muss. Richter und Anwälte einigten sich darauf, auch noch einen Brandsachverständigen, einen Schreiner und ein Mitglied der Berufsfeuerwehr als Zeugen zu hören.

Idar-Oberstein. Der Angeklagte, ein gelernter Maurer, gab die ihm vorgeworfenen Taten weitgehend zu. Demnach überschüttete er Anfang September 2011 nach einem Einbruch in ein Wohnhaus in Idar, in dem er bis kurz zuvor zur Miete wohnte, eine Couch und einen Sessel mit Pinselreiniger und zündete die Möbel an. Danach flüchtete er. Das Feuer wurde frühzeitig entdeckt und gelöscht. Der Beschuldigte stellte sich tags darauf der Polizei, "weil ich ins Gefängnis wollte", wie er gestern sagte. Dort gehe es ihm gut, "dort werde ich nicht mit Alkohol und all den Scheinheiligen konfrontiert. Dort habe ich meine Ruhe".
Der aus Offenbach-Hundheim (Landkreis Kusel) stammende Angeklagte äußerte sich umfassend zu Lebenslauf und Tatgeschehen. Straftat reiht sich an Straftat, die Gefängnisstrafen nehmen kein Ende: Fahren unter Alkoholeinwirkung, vorsätzlicher Vollrausch, Körperverletzung, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, Hausfriedensbruch, Einbruch in eine Bäckerei samt Mundraub, Betrug und Nötigung waren längst nicht alle Delikte, die Richter Pfeifer auflistete.

Wut auf die Ex-Vermieterin



Unrühmlicher Höhepunkt war Anfang der 1970er-Jahre der Raubüberfall auf eine Apotheke, bei der die Betreiberin durch einen Schuss aus seiner Pistole ums Leben kam. Überführt werden konnte der Maurer durch eine zweite Kugel aus der gleichen Waffe. Die hatte er sich bei anderer Gelegenheit versehentlich ins Bein geschossen und nach der nötigen Operation aufgehoben. Schnell kam ihm die Polizei auf die Schliche.
Als Grund für die Brandstiftung nannte der Beschuldigte Wut auf seine Ex-Vermieterin. Die hatte ihn per Räumungsklage vor die Tür gesetzt. Ihr wollte der Angeklagte eins auswischen, das Haus zu zerstören, habe er nicht beabsichtigt.
Nach der Tat habe der 71-Jährige in einem nahe gelegenen Café am Schleiferplatz gefrühstückt und seelenruhig beobachtet, wie die Feuerwehr "mit ihrem ganzen Fuhrpark angerückt" kam. Die Hausbesitzerin schilderte, wie sie den Angeklagten kennenlernte. "Er wurde mir als trockener Alkoholiker vorgestellt. Von der kriminellen Vergangenheit wusste ich nichts", betont sie. Der Mann habe, während sie ihren Lebensmittelpunkt in Köln hatte, in ihrem Haus gewohnt und die Tiere versorgt.
Erst Streit, dann Räumungsklage


Erst im Frühjahr 2011 habe sie "gemerkt, dass mit ihm etwas nicht stimmt". Streit folgte, es kam zur Räumungsklage. Das aber kümmerte den Mieter nicht, er brach danach immer wieder in das geräumige Haus ein, übernachtete dort ohne Wissen der Besitzerin - zuletzt in der Nacht vor der Tat.
Ein Gutachter bescheinigte dem Senior schwere Alkoholabhängigkeit und eine psychopathische Störung. Er nutze seine Mitmenschen gern aus und suche jegliche Schuld für sein Scheitern bei anderen.
Es sei damit zu rechnen, dass er "bei nächster Gelegenheit so wie bisher weitermacht" - der klassische Fall für eine Sicherheitsverwahrung, waren sich Richter und Gutachter einig.
Der Prozess wird Dienstag, 14. Februar, 14 Uhr, fortgesetzt. ni

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