Pünktlich zu Ostern Ab Karfreitag sind die Poller in Bernkastel-Kues in Betrieb

Bernkastel-Kues · Bei einer Einwohnerversammlung sind die künftigen Bedingungen für den Verkehr in der Bernkasteler Altstadt erläutert worden. Wer rein will, braucht grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung. Wer zu jeder Tages-und Nachtzeit rein will, braucht noch mehr.

 Sicherheit geht vor: Die Poller an der Zufahrt von der Brücke zum Marktplatz in Bernkastel-Kues.

Sicherheit geht vor: Die Poller an der Zufahrt von der Brücke zum Marktplatz in Bernkastel-Kues.

Foto: TV/Ingenieurbüro Garth

Es geht an diesem Abend nicht mehr darum, ob die Zufahrten zur Bernkasteler Altstadt mit Pollern versehen werden. Die Hindernisse sind längst eingebaut und schlummern unter der Fahrbahn auf ihren Einsatz.

Es geht an diesem Abend darum, wer überhaupt eine Zufahrtsberechtigung bekommt. Grundsätzlich gilt: Wer in die als Fußgängerzone ausgewiesene Altstadt fährt und kein Lieferant ist, braucht eine Ausnahmegenehmigung – egal, ob die Poller ausgefahren sind oder nicht. Im Boden versunken sein sollen sie, so der jetzige Stand, von morgens 4 bis 11 Uhr. Dann können Lieferanten (ohne Ausnahmegenehmigung) in die Altstadt fahren – und eben alle, die eine vorher für 40 Euro erworbene und ein Jahr gültige Ausnahmegenehmigung haben.

Wer zu den anderen Tages- und Nachtzeiten Einfahrt begehrt, braucht zusätzlich eines von drei Dingen: eine Fernbedienung (Transponder), ein mobiles Telefon oder einen speziellen Schlüssel. All das und noch viel mehr berichtet und erläutert Axel Schmitt, Leiter des Ordnungsamts der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, etwa 100 Bürgern bei einer Einwohnerversammlung. Es gibt viele Details, zum Beispiel für Beschäftige und Besucher des Altenheims und des Kindergartens, für Handwerker, Ärzte, Geschäftsinhaber und Menschen mit Behinderungen. Erste Ansprechpartner, vor allem für die Detailfragen, sind Schmitt selbst, Telefon 06531/54120, und Ordnungsamtsmitarbeiter Christian Philipps, Telefon 06531/54125.

An drei Stellen wurden Poller eingebaut: an der Zufahrt von der Brücke zum Marktplatz, an der Hebegasse (Abzweig Gestade) und am Doppelkreuz in der Vorstadt. Am Doppelkreuz wird nur die Ausfahrt möglich sein, an der Marktzufahrt nur die Einfahrt. An der Hebegasse sind Einfahrt und Ausfahrt möglich.

Weitere Grundsätze in der Fußgängerzone: Das Entladen von Fahrzeugen ist natürlich erlaubt, längeres Parken aber nicht. Nicht erlaubt ist das Radfahren. Beim Parken darf das Ordnungsamt einschreiten, beim Radfahren nicht. Da sei die Polizei zuständig, sagt Axel Schmitt.

Taxis dürfen nur für den Transport von Menschen mit Behinderung einfahren, aber zum Beispiel nicht, um Gäste von Gaststätten abzuholen. Stattdessen werden am Gestade, also in unmittelbarer Nähe, zusätzliche Standplätze für Taxen ausgewiesen. Handwerker, die einen Auftrag nachweisen, dürfen von 7 bis 16 Uhr in die Altstadt fahren und erhalten normalerweise auch eine Genehmigung, um dort dann zu parken. Für diese müssen sie zehn Euro im Jahr zahlen. Anwohner und Geschäftsleute, die die Ausnahmegenehmigung nach einem Jahr verlängern wollen, zahlen 20 Euro. Wer mehr als die Ausnahmegenehmigung für die Morgenstunden möchte, zahlt für eine Fernbedienung einmalig eine Leihgebühr von 30 Euro sowie ein Pfand von 100 Euro. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste werden automatisch entsprechend ausgestattet.

Die Pläne für eine Polleranlage sind bereits mehrere Jahre alt. Sie fußen darauf, den Lieferverkehr zu reglementieren. Während der Tourismussaison ist es an der Tagesordnung, dass sich bisher noch weit nach 11 Uhr Lieferfahrzeuge in der Altstadt aufhielten – vor allem im Bereich des Marktplatzes. Passanten mussten Slalom laufen, Gastronomen konnten erst verspätet Tische und Stühle ins Freie stellen. Mittlerweile ist noch der Sicherheitsaspekt dazugekommen. Auch hierbei sollen die Poller helfen. Für die nach 11 Uhr kommenden Lieferanten werden, so Axel Schmitt, am Gestade zwei Ladezonen eingerichtet.

Es gibt Anregungen von Anwohnern und Geschäftsleuten. So regt Johannes Kirsten an, dass der Teil zwischen Markplatz und Brücke, bisher Einbahnstraße, zur Ausfahrt freigegeben wird. „Damit ich und andere nicht durch die gesamte Innenstadt fahren müssen“, begründet er seinen Vorschlag. Manfred Kappes, Leiter des Altenheims, schließt sich an. Über diesen und anderen Vorschläge werde noch beraten, verspricht Stadtbürgermeister Wolfgang Port.

Unabhängig davon können ab sofort bei der VG-Verwaltung Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Am einfachsten geht das unter der E-Mail-Adresse:c.philipps@bernkastel-kues.de. Die Poller sollen voraussichtlich am Karfreitag, 10. April aufgestellt werden. Hintergrund: Dann soll auch der Burgbergtunnel wieder frei sind. Das Bauwerk, das derzeit mit einem Fluchttunnel ausgestattet wird, ist für die Fahrzeuge, die dann die Altstadt verlassen, unerlässlich. Das Fazit von Port: „Das Ganze ist für die Anwohner akzeptierbar: Die kommen jederzeit rein und raus.“ Axel Schmitt rät zu gesundem Augenmaß. Wenn die Altstadt vor Menschen überquelle, sei es nicht ratsam sein Recht wahrzunehmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort