Abfallgebühren bleiben stabil

Die Bürger im Kreis Bernkastel-Wittlich erhalten in den nächsten Tagen die Abfallgebührenbescheide: Danach bleiben die Abfallgebühren 2010 stabil.

 Wie hoch die Abfallgebühren effektiv sind, lässt sich über die Zahl der Behälterleerungen mitbestimmen. Foto: Kreisverwaltung

Wie hoch die Abfallgebühren effektiv sind, lässt sich über die Zahl der Behälterleerungen mitbestimmen. Foto: Kreisverwaltung

Wittlich. (red) Die jährlichen Abfallgebühren setzen sich aus einer Jahresgrundgebühr für das Jahr 2010 und bei Inanspruchnahme aus Gebühren für Zusatzentleerungen des Vorjahres zusammen. Die Jahresgrundgebühr richtet sich nach der Zahl und Größe der benutzten Restmülltonnen. In der Gebühr berücksichtigt sind zwölf Behälterleerungen, die nach Bedarf im Jahresverlauf 2010 in Anspruch genommen werden können. Weiterhin sind mit der Grundgebühr die Kosten der Sammlung und Entsorgung von Altpapier, Sperrmüll, Elek troschrott und Problemmüll sowie die Kosten des Betriebs der Grüngutsammelstellen abgegolten.

Da die Restmüllsammlung nicht nur einmal pro Monat, sondern alle zwei Wochen durchgeführt wird und das Jahr 2009 insgesamt 53 Kalenderwochen hatte, bestand im vergangenen Jahr die Möglichkeit, den Abfallbehälter bis zu 27 mal leeren zu lassen. Wurde eine Mülltonne öfter als zwölfmal im vergangenen Jahr geleert, so werden die darüber hin ausgehenden Behälterleerungen auf dem Abfallgebührenbescheid als Zusatzentleerungen in Rechnung gestellt. Die Zählung der Leerungen erfolgt automatisch während der Entleerung der Mülltonnen. Der in den Sammelfahrzeugen enthaltene Bordcomputer registriert während des Schüttvorgangs durch Ablesen des in den Mülltonnen eingesetzten Chips die Behälternummer.

Die Abfallgebühren sind in zwei Raten fällig. Mit der ersten Rate zum 1. April sind die Hälfte der Jahresgrundgebühr 2010 und die Gebühren für in 2009 in Anspruch genommene Zusatzentleerungen zu zahlen. Zahlungstermin für die zweite Hälfte der Jahresgrundgebühr ist der 1. Oktober. Diese zweite Rate wird nicht durch gesonderten Bescheid eingefordert. Um Mahnungen wegen vergessener Überweisungen zu vermeiden, wird auf die Möglichkeit des Lastschrifteinzugsverfahrens hingewiesen. Entsprechende Vordrucke beziehungsweise Überweisungsträge sind dem Gebührenbescheid beigefügt.

Fragen zu den Abfallgebührenbescheiden, zur An- und Abmeldung und zum Tausch von Müllgefäßen, Änderungen in der Bankverbindung oder bei Eigentümerwechsel sind an die nachfolgend genannten Ansprechpartnerinnen zu richten. Dabei sind das Kassenzeichen (siehe Gebührenbescheid) und die siebenstellige Behälter-Nummer (siehe Aufkleber an der Seite der Mülltonne) immer anzugeben. Die Ansprechpartner sind wie folgt zu erreichen:

Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Manderscheid, Thalfang am Erbeskopf, Traben-Trarbach: Marlies Heinz, Telefon 06571/14-2308, Fax: 06571/14-42308, E-Mail: Marlies.Heinz@Bernkastel-Wittlich.de

Verbandsgemeinden Kröv-Bausendorf, Neumagen-Dhron, Wittlich-Land: Bettina Zender, Telefon 06571/14-2492, Fax: 06571/14-42492, E-Mail: Bettina.Zender@Bernkastel-Wittlich.de.

Gemeinde Morbach, Stadt Wittlich: Aline Hoffmann, Telefon 06571/14-2335, Fax: 06571/14-42335, E-Mail: Aline.Hoffmann@Bernkastel-wittlich.de

Erfahrungsgemäß besteht ein hoher Beratungsbedarf in den Tagen nach der Zustellung der Bescheide. Die Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes bitten daher um Verständnis, wenn die Telefone öfter besetzt und die Ansprechpartner nicht sofort zu erreichen sind.

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